Teilhabeplaner*in Eingliederungshilfe für Minderjährige (m/w/d)
S 12 TVöD-SuE
Vollzeit/Teilzeit
Der Kreis Segeberg liegt als Teil der Metropolregion Hamburg verkehrsgünstig inmitten von Schleswig-Holstein zwischen Nord- und Ostsee und ist ein verlässlicher Arbeitgeber für rund 1.100 Mitarbeiter*innen.
Der Fachdienst Eingliederungshilfe für Minderjährige gewährt als Organisationseinheit des Fachbereichs Jugend und Bildung auf Basis der Gesetzbücher SGB IX, und SGB VIII in zwei Teams Leistungen für ca. 1.500 körperlich, geistig und seelisch beeinträchtigte oder von einer seelischen Beeinträchtigung bedrohte Kinder und Jugendliche im Kreis Segeberg. Das damit verbundene Leistungsspektrum umfasst insbesondere heilpädagogische Leistungen im vorschulischen Bereich, Autismus-spezifische Förderung, Leistungen zur sozialen Teilhabe, Leistungen nach § 35 a SGB VIII sowie Leistungen zur Teilhabe an Bildung in Form einer Schulbegleitung für Schüler*innen aller Schulformen. Darüber hinaus werden Leistungen in stationären Einrichtungen, Internaten und Pflegefamilien entsprechend des individuellen Bedarfs der Kinder und Jugendlichen gewährt.
Führung von Gesprächen mit betroffenen Kindern und Jugendlichen und deren Sorgeberechtigten, insbesondere im Rahmen der Erstberatung nach § 106 SGB IX
Durchführung von Gesamtplanungen nach § 117 SGB IX für körperlich, geistig oder seelisch behinderte Minderjährige mit Teilhabeprüfung und Bedarfsermittlung nach ICF-CY ( Anamnese, Prüfung der Diagnostik, Bedarfsfeststellung, Gesamtplanung, Dokumentation, Abschließen von Zielvereinbarungen usw.)
Durchführung von Teilhabeplanverfahren nach § 19 SGB IX mit anderen Reha-Trägern
In Kindertagesstätten, Schulen etc.
Mitarbeit bei der Weiterentwicklung von fachlichen Standards und Grundlagen gemeinsam mit dem Team und der Leitung
ein abgeschlossenes Studium als Diplom-Sozialpädagogin/Diplom-Sozialpädagoge oder Sozialarbeiter*in oder
ein abgeschlossenes Studium als Heilpädagogin/Heilpädagoge oder entsprechend erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung oder
gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen (wie ein abgeschlossenes Studium im Bereich Bildung und Erziehung im Kindesalter, Kindheitspädagogik, Frühpädagogik, Heil-/Sonderpädagogik oder pädagogische Psychologie) mit langjähriger Berufserfahrung in der Kinder- und Jugendhilfe und/oder in einer Sozialverwaltung, möglichst einer Kommunalverwaltung
fachkundige Deutschkenntnisse (Kompetenzniveau mindestens C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen)
Fachkenntnisse in SGB IX, Reha-Recht und SGB VIII
die Fahrerlaubnis der Klasse B bzw. 3 und die Bereitschaft, Ihren eigenen PKW gegen Kostenerstattung zu nutzen
sicherer Arbeitsplatz
festes Monatsgehalt
moderne Büroausstattung
Zuschuss Fahrrad/ÖPNV-Ticket
Fort-/Weiterbildungsangebote
Firmenfitness/psych. flexible Arbeitszeiten/mobiles Arbeiten
Kinder-/Pflegenotfallbetreuung
vorzugsweise über unser Online-Bewerbungsportal .
Fachliche Fragen zum Aufgabengebiet beantwortet Ihnen gern die Führungskraft Frau Gripp, Tel. Für Fragen zum Bewerbungsprozess steht Ihnen unser Personalsachbearbeiter Herr Weber, Tel. Gleichstellung und Vielfalt liegen uns am Herzen und sind für uns eine Selbstverständlichkeit!
Menschen mit Schwerbehinderung werden im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Online-Bewerbung
Führung von Gesprächen mit betroffenen Kindern und Jugendlichen und deren Sorgeberechtigten, insbesondere im Rahmen der Erstberatung nach § 106 SGB IX
Durchführung von Gesamtplanungen nach § 117 SGB IX für körperlich, geistig oder seelisch behinderte Minderjährige mit Teilhabeprüfung und Bedarfsermittlung nach ICF-CY ( Anamnese, Prüfung der Diagnostik, Bedarfsfeststellung, Gesamtplanung, Dokumentation, Abschließen von Zielvereinbarungen usw.)
Durchführung von Teilhabeplanverfahren nach § 19 SGB IX mit anderen Reha-Trägern
In Kindertagesstätten, Schulen etc.
Mitarbeit bei der Weiterentwicklung von fachlichen Standards und Grundlagen gemeinsam mit dem Team und der Leitung
Ein abgeschlossenes Studium als Diplom-Sozialpädagogin/Diplom-Sozialpädagoge oder Sozialarbeiter*in oder
Ein abgeschlossenes Studium als Heilpädagogin/Heilpädagoge oder entsprechend erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung oder
Gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen (wie ein abgeschlossenes Studium im Bereich Bildung und Erziehung im Kindesalter, Kindheitspädagogik, Frühpädagogik, Heil-/Sonderpädagogik oder pädagogische Psychologie) mit langjähriger Berufserfahrung in der Kinder- und Jugendhilfe und/oder in einer Sozialverwaltung, möglichst einer Kommunalverwaltung
Fachkundige Deutschkenntnisse (Kompetenzniveau mindestens C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen)
Fachkenntnisse in SGB IX, Reha-Recht und SGB VIII
Die Fahrerlaubnis der Klasse B bzw. 3 und die Bereitschaft, Ihren eigenen PKW gegen Kostenerstattung zu nutzen