Rechtspfleger - Ein unabhängiger Beruf
Der Rechtspfleger ist ein Beamter des gehobenen Justizdienstes, der in Deutschland tätig ist. Er entscheidet unabhängig und eigenverantwortlich, wie ein Richter. Dies macht den Beruf besonders attraktiv, aber auch verantwortungsvoll.
Die Aufgaben des Rechtspflegers sind vielfältig. Er arbeitet mit Gerichten und Staatsanwaltschaften zusammen, um rechtliche Entscheidungen zu treffen. Der Rechtspfleger muss sich stets auf dem neuesten Stand der Rechtslage befinden und seine Kenntnisse kontinuierlich erweitern.
Ein wichtiger Aspekt des Berufs des Rechtspflegers ist die Weisungsfreiheit. Der Rechtspfleger entscheidet selbstständig und unabhängig von Vorgesetzten. Dies ermöglicht es ihm, seine eigenen Werte und Überzeugungen in seiner Arbeit einzubringen.
* Unabhängigkeit und Eigenverantwortlichkeit
* Weisungsfreiheit
* Fortbildung und Weiterbildung
Als Beamter des gehobenen Justizdienstes genießt der Rechtspfleger einen abwechslungsreichen Arbeitsplatz. Er bietet finanzielle Sicherheit, gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie umfangreiche Fortbildungsangebote. Der Rechtspfleger kann zudem in höheren Dienst aufsteigen oder eine Zusatzausbildung zur Amtsanwältin/Amtsanwalt bei einer Staatsanwaltschaft absolvieren.
Das Studium zum Rechtspfleger beginnt am 1. September an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen bzw. den Außenkursen in Ulm. Es wird in drei Abschnitten durchgeführt:
* Studium I: Vermittlung der theoretischen Grundlagen
* Praktische Ausbildung bei Gerichten und Staatsanwaltschaften
* Studium II: Wiederholung und Vertiefung der theoretischen Grundlagen mit anschließender Prüfung und deutschlandweit anerkanntem Hochschulabschluss