Unterstützung im Alltag § 45 a SGB XI: Serviceleistungen Haushaltsnahe Dienstleistungen für Menschen mit Pflegegrad (jeden Alters) im häuslichen Bereich: Reinigung der Wohnumgebung, waschen, bügeln, kochen, freie Zeiteinteilung, Fahrtkostenerstattung, eigener Pkw erforderlich
Ergänzende Informationen:Anforderungen an den Bewerber: Grundkenntnisse: Küchendienst, Reinigen, Hauswirtschaft, Wäsche- und Kleiderpflege
Weitere Berufsbezeichnung:
Köchin/Küchenhilfe
JBJB1_DE