Seitens der Landesverwaltung ist die Stelle eines Beamtin/Beamten im Allgemeinen Vollzugsdienst (AVD) geöffnet. Als Beamtin/Beamter wirst du Teil des Justizvollzugs und trittst in eine vielseitige Tätigkeit mit Herausforderungen und Möglichkeiten ein.
Aufgaben
* Als Beamtin/Beamter übernimmst du die Verantwortung für den sicheren Umgang mit Gefangenen in Justizvollzugseinrichtungen, einschließlich ihrer Betreuung und Überwachung.
* Du beaufsichtigst und unterstützt die Gefangenen bei ihrem Alltag, erhältst Einblicke in Kriminologie und Pädagogik sowie Sicherungstechniken und Kommunikation.
* Deine Rolle umfasst auch die Durchführung von Sicherheitsmaßnahmen und die Prävention von Konflikten.
Voraussetzungen
* Fachoberschulreife oder Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung oder abgeschlossene Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis.
* Mindestens 18 Jahre alt zum Zeitpunkt der Einstellung und noch nicht 40 Jahre alt zum Zeitpunkt der Verbeamtung auf Widerruf.
* Deutsche Staatsangehörigkeit gemäß Artikel 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union.
* Bereitschaft, für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten.
* Dienstfähigkeit aus amtsärztlicher Sicht.
Die Ausbildung
* Die Laufbahnausbildung beginnt immer zum 1. Juli eines Jahres und dauert zwei Jahre.
* Die theoretische Ausbildung erfolgt an der Justizvollzugsschule des Landes Nordrhein-Westfalen in Wuppertal oder Hamm, während die praktischen Ausbildungsabschnitte bei mindestens zwei Justizvollzugseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen absolviert werden.
Weitere Informationen
* Einstellungen sind jederzeit möglich - auch vor Ausbildungsstart.
* Der Arbeitnehmer wird in das Beamtenverhältnis auf Widerruf übernommen, nach bestandener Laufbahnprüfung steht eine Besoldung nach der Besoldungsgruppe A 7 zu.
* Nach drei Jahren erfolgt die Übernahme in das Beamtenverhältnis und die Ausbildung endet.