Als Rechtspfleger/-in tritt man in eine vielseitige und anspruchsvolle Rolle ein, die es erfordert, mit der Gesellschaft und den gesetzlichen Vorschriften Schritt zu halten. Die Tätigkeit umfasst einen breiten Spektrum von Aufgaben, darunter Entscheidungen in Grundbuchsachen, Eintragungen in Registersachen und familienrechtliche Genehmigungen.
Aufgabenbereich
Der Aufgabenbereich ist geprägt durch sachliche Unabhängigkeit, was bedeutet, dass Entscheidungen nur dem Gewissen und dem Gesetz unterworfen sind und keine Weisungen erforderlich sind. Diese Unabhängigkeit unterscheidet sie von anderen Beamten.
* Entscheidungen in Grundbuchsachen (z.B. über Anträge auf Eintragung von Eigentumswechseln an Grundstücken und Eigentumswohnungen oder von Hypotheken und Grundschulden zur Kreditsicherung)
* Eintragungen in Registersachen (Handels-, Genossenschafts-, Güterrechts-, Vereinsregister)
* Genehmigungen in familienrechtlichen Angelegenheiten
Weitere wichtige Aufgaben beinhalten das Festsetzen von Kosten und Rechtsanwaltsvergütung sowie die Bearbeitung von Insolvenzverfahren und der Durchführung von Zwangsversteigerungsterminen.