W3-Professur für „Pharmazeutische Technologie“ (w/m/d)
Gesucht wird eine im biopharmazeutisch-translationalen Bereich international ausgewiesene Forschungspersönlichkeit mit sehr guten Vernetzungsmöglichkeiten am Standort Heidelberg. Die Professur ist in das neue Heidelberger Exzellenzcluster SynthImmune eingebunden, das sich mit der Entwicklung von neuen Immunfunktionen mit Hilfe der Synthetischen Biologie befasst. Die neue Stelle soll dabei insbesondere den Bereich „Targeting and Delivery in Synthetic Immunology“ verstärken. Wir bitten darum, mögliche Beiträge zum Cluster und entsprechende Vorarbeiten in den Bewerbungsunterlagen darzulegen. Informationen zum wissenschaftlichen Kontext des Clusters finden sich in unserem Perspektiv-Artikel "Bottom-up Synthetic Immunology" (Göpfrich et al., Nat. Nanotechnology, 2024) und zeitnah auch unter www.synthimmune.de.
Voraussetzungen für eine Berufung sind substantielle Forschungserfolge, die insbesondere durch einschlägige Publikationen sowie Drittmitteleinwerbungen dokumentiert werden können. Ebenfalls vorausgesetzt werden Erfahrungen in der akademischen Lehre in pharmazeutisch-technologisch relevanten Themengebieten. Eventuell vorliegende Evaluierungsergebnisse von Lehrveranstaltungen sollten der Bewerbung beigelegt werden.
Es werden wesentliche Beiträge zum Lehrangebot des IPMB mit einer Lehrverpflichtung von 9 SWS erwartet. Dies umfasst insbesondere grundständige Lehre im Bereich Pharmazeutische Technologie und Biopharmazie in den Studiengängen Pharmazie und Molekulare Biotechnologie sowie die Abnahme von Examensprüfungen (Staatsexamen Pharmazie). Ebenso wird eine Mitwirkung in der akademischen Selbstverwaltung der Universität und in den Gremien der Ingenieurwissenschaftlichen Fakultät erwartet.
Voraussetzungen für die Bewerbung sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium in einem relevanten Fachgebiet, die qualifizierte Promotion und die pädagogische Eignung, die i. d. R. durch Erfahrung in der Lehre nachgewiesen wird. Außerdem sind zusätzliche wissenschaftliche Leistungen (die Habilitation, eine erfolgreich evaluierte Juniorprofessur oder habilitationsäquivalente Leistungen) nach § 47 Abs. 2 Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg nachzuweisen.