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Konrektorin / konrektor als die ständige vertreterin / der ständige vertreter der leiterin oder des leiters einer grundschule mit mehr als 180 bis zu 360 schülerinnen und schülern (m/w/d)

Frankfurt am Main
Land Hessen
Vertreter
54.000 € - 72.000 € pro Jahr
Inserat online seit: 4 September
Beschreibung

Ihre Aufgaben


Die allgemeinen Erwartungen an die neue Stelleninhaberin / den neuen Stelleninhaber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung und den allgemeinen Hinweisen des Hessischen Kultusministeriums für die Besetzung von Funktionsstellen an Schulen im Hessenportal, dem Erlass zum Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen vom 24. November 2017 (ABI.1/18, S.35 ff).

Insbesondere umfasst die Stelle folgende Aufgaben:

* Erstellung von Stundenplänen, Vertretungsplänen und Aufsichtsplänen
* Einsatz externer Vertretungskräfte planen und organisieren
* Mitarbeit bei der Entwicklung, Evaluation und Fortschreibung pädagogischer Konzepte
* Teilnahme an Koordinationstreffen im Schulleitungsteam und mit dem Leitungsteam der Ganztagsbetreuung
* Mitarbeit bei der Weiterentwicklung als Schule im Pakt für den Nachmittag
* Planung und Organisation von Konferenzen und Dienstbesprechungen
* Jahresterminplanung
* Durchführung administrativer Aufgaben der Schule (u. a. Verwaltungsarbeit mit Office, in der LUSD, in PPB
* Kooperation sowie konstruktive Zusammenarbeit mit den weiterführenden Schulen sowie den außerschulischen Kooperationspartnern im Quartier Sindlingen Nord
* Koordination aller Bereiche in der inklusiven Beschulung (Förderausschüsse, Einsatz der Förderschullehrkräfte, Teamsitzungen mit Grundschullehrkräften, Förderschullehrkräften und Teilhabeassistenzen)


Unsere Anforderungen


Für die Besetzung der Stelle wird zwingend vorausgesetzt:

* Lehramt an Grundschulen
* Bewährung als Beamtin/Beamter auf Lebenszeit oder unbefristetes Angestelltenverhältnis mit mindestens dreijähriger Beschäftigungszeit in diesem Lehramt

Die nachstehenden Voraussetzungen sind erwünscht:

* Erfahrung im Bereich mit Kindern im vorschulischen Alter (Eingangsstufenschule)

* Team- und Dialogfähigkeit – auch mit außerschulischen Einrichtungen (dem Quartier)

* Hohe Planungs- und Organisationsfähigkeit

* Medienkompetenz

* Hohe interkulturelle Kompetenz
* Leitungserfahrung in Projektgruppen, Arbeitsgruppen, Konferenzen
* Erfahrungen bei der Organisation und Durchführung von Schulaufnahmeverfahren
* Erfahrungen im Bereich Ganztag
* Belastbarkeit und Einsatzbereitschaft

* Entscheidung- und Motivationskompetenz

* Konfliktfähigkeit sowie Kritikfähigkeit


Allgemeine Hinweise


Bewerbungen sind möglichst über das Online-Bewerbungsverfahren einzureichen.

Bitte laden Sie alle relevanten Qualifikationsnachweise als eingescannte Dokumente, jedoch mindestens die Zeugnisse der 1. und 2. Staatsprüfung, die letzte Ernennungsurkunde sowie Ihr Fortbildungsportfolio ohne Einzelnachweise, als Anlage hoch.

Achten Sie selbst auf die Vollständigkeit Ihrer Personalakte.

Maßgebliche Fortbildungsnachweise sollten darin enthalten sein und müssen für eine Bewerbung nicht mehr beigefügt werden.

Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer).

Eingangsbestätigungen werden automatisiert per E-Mail versandt.

Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u.a. folgende Gesprächspartner zur Verfügung:

* Ihre derzeit zuständige schulfachliche Dezernentin / Ihr derzeit zuständiger schulfachlicher Dezernent
* Die schulfachliche Dezernentin / der schulfachliche Dezernent des Aufsichtsbereiches für die zu besetzende Funktionsstelle

* Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für die Stadt Frankfurt am Main

Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.

In allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.

Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gem. § 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), geändert durch Gesetz vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2541, 2571), werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Die Besetzung mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich möglich.

Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Dienststelle in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der Beurteilung zu setzen.

Ferner legen außerhessische Bewerberinnen und Bewerber ihrer Bewerbung eine Freigabeerklärung ihres Bundeslandes bei.

Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrerbildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom 15. Dezember 2021 entsprechend.

Die Erfassung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG).

Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.

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