Art der Ausschreibung:
intern
Bewerbungsfrist:
Besetzung zum:
nächstmöglichen Zeitpunkt
Beschäftigungsverhältnis:
Beamter
Laufbahngruppe:
1. Einstiegsamt (der 2. Laufbahngruppe)
Besoldung:
A9g - A12
Teilzeit/Vollzeit:
Teilzeit
Wochenarbeitszeit Bea.:
28.42
Beschäftigungsdauer:
unbefristet
Einsatzort:
Lankenstraße,
23758 Oldenburg in Holstein
Finanzamt Ostholstein
Lankenstraße 1, 23758 Oldenburg in Holstein
Janina Puls
E-Mail
:
Tel.
:
Das Finanzamt Ostholstein mit Sitz in Oldenburg i.H. ist als örtliche Landesbehörde für die Verwaltung der Steuern im Sinne des § 17 Finanzverwaltungsgesetz für große Teile des Kreises Ostholstein zuständig.
Bearbeiten von Allgemeinsachen, insbesondere
* Beurteilung grenzüberschreitender Sachverhalte und Prüfung der Anwendung der Bestimmungen der Doppelbesteuerungsabkommen sowie anderer zwischenstaatlicher Übereinkommen und Vereinbarungen
* Vorbereiten von Amtsverfügungen und Entwickeln von Bearbeitungshilfen (z.B. praxisorientierter EDV-Einsatz)
* Unterstützen der Hauptsachgebietsleiterin/des Hauptsachgebietsleiters bei der Steuerung von Arbeitsabläufen
* Klären steuerrechtlicher Zweifelsfälle und Mitwirken bei der Bearbeitung schwieriger Einzelsachen
* Entwerfen von Berichten und Beteiligung bei Berichten und bedeutsamen Rechtsbehelfsverfahren
* Erteilen verbindlicher Auskünfte
* Erstellen von Statistiken
* Fortbilden der Finanzamtsbeschäftigten und Teilnehmen an Fachtagungen
Darüber hinaus erfolgt ein Einsatz in der Veranlagung.
Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:
* abgeschlossene Ausbildung nach dem Steuerbeamtenausbildungsgesetz i.V.m. der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten
* Laufbahnbefähigung der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt der Steuerverwaltung
* abgeleistete Probezeit
* mindestens dreijährige Veranlagungserfahrungen
Darüber hinaus ergeben sich für die Besetzung der Stelle folgende Anforderungen:
* Verantwortung übernehmen
* Veränderungen mitgestalten
* Sich selbst managen
Vorkenntnisse auf dem Gebiet des internationalen Steuerrechts sind wünschenswert. Das Führen von Auswahlgesprächen bleibt vorbehalten.
Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen kann eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 12 erreicht werden. Bei einer Tätigkeit im Beschäftigtenverhältnis richtet sich die Eingruppierung nach dem TV-L.
Aufgrund der derzeitigen Stellensituation können sich Personen aus anderen Ämtern nur bis zur Besoldungsgruppe A 11 bewerben.