Ihre Aufgaben
* Bearbeitung von rechtlichen Grundsatzfragen des Personalreferates, insbesondere von beamtenrechtlichen Grundsatzangelegenheiten
* Angelegenheiten der dienstlichen Beurteilungen
* Koordinierung von zentralen Gesetzgebungsverfahren
* Mitarbeit bei der Erstellung von themenbezogenen Dienstvereinbarungen
* konzeptionelle Bearbeitung und Entscheidung von Grundsatzfragen des Personalrechts einschließlich des Führens und Moderierens des Erörterungsprozesses zwischen den Beteiligten
1. Ihr Profil
* Laufbahnbefähigung für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung "Allgemeiner Dienst", nachgewiesen durch die Befähigung zum Richteramt
* Erfahrungen in der Personalverwaltung einer obersten Landesbehörde sind wünschenswert
* ausgeprägtes analytisches und strategisches Denkvermögen
* sehr hohes Verantwortungsbewusstsein sowie -bereitschaft
* hohes Maß an Kommunikations- und Konfliktfähigkeit
* Verhandlungsgeschick, Durchsetzungs- und Einfühlungsvermögen, Entschlusskraft, Teamfähigkeit, Flexibilität, Verschwiegenheit, Zuverlässigkeit sowie Loyalität
2. Das bieten wir Ihnen
* Bei Vorliegen der tarif- bzw. beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfolgt eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 13 TV-L bzw. die Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 13 LBesG M-V.
* eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabe
* 30 Tage Urlaubsanspruch pro Kalenderjahr
* flexible Arbeitszeiten
* Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
* Weiterbildungsmöglichkeiten, insbesondere durch die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege
* Betriebliches Gesundheitsmanagement
3. Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.
Bewerbungen von Frauen begrüßen wir besonders.
Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.
Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten.
Bewerberinnen und Bewerber mit anerkannter Schwerbehinderung oder Gleichstellung gemäß § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Dazu ist es sinnvoll, schon in der Bewerbung ausdrücklich auf die Schwerbehinderung oder Gleichstellung aufmerksam zu machen und den Nachweis zu erbringen.
Ihre Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt, sondern nach Abschluss des Verfahrens zu den Akten genommen und nach Ablauf der Lagerungsfristen vernichtet. Mit der Einreichung Ihrer Bewerbung erklären Sie hierzu Ihr Einverständnis.