Die Bischof-Hermann-Kunst-Schule ist eine private, staatlich anerkannte Ersatzschule in Trägerschaft der Evangelischen Stiftung LudwigSteilHof in Espelkamp. Unter ihrem Dach befinden sich als Bündelschule die zwei Schulformen Hauptschule und Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen. Die dritte Säule unserer Bündelschule bilden die „Internationalen Klassen“ für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund, die hier wertvolle Unterstützung und Hilfe beim Ankommen in unserem Bildungssystem und beim Erwerb der deutschen Bildungssprache erhalten.
Dann werden Sie Teil unseres Teams und gestalten Sie die Bischof-Hermann-Kunst-Schule zukunftsfähig weiter.
Wir suchen Sie – zum nächstmöglichen Zeitpunkt, unbefristet und in Vollzeit als:
Stellvertretende Schulleitung (m/w/d)
Mit Freude übernehmen Sie Verantwortung und tragen aktiv zur Entwicklung einer lebendigen Schulgemeinschaft in der Bischof-Hermann-Kunst-Schule bei.
Die kontinuierliche Weiterentwicklung zukunftsorientierter Unterrichts- und Schulkonzepte sowie die Schaffung optimaler Rahmenbedingungen für Lehrkräfte und Schüler*innen liegen Ihnen am Herzen.
In Vertretung der Schulleitung fördern Sie einen reibungslosen Schulalltag und optimieren die Verwaltungsabläufe.
Durch Ihre Begleitung und Unterstützung pädagogischer Prozesse schaffen Sie eine wertschätzende Atmosphäre, die das Lernen fördert.
Als Führungskraft ist Ihnen sowohl die fachliche als auch die persönliche Weiterentwicklung des Kollegiums ein wichtiges Anliegen.
Sie koordinieren Inklusions- und Förderangebote, um allen Schüler*innen individuelle Bildungschancen zu eröffnen.
Sie verfügen über ein abgeschlossenes Lehramtsstudium der Sonderpädagogik und bringen fundierte fachliche Kenntnisse mit.
Idealerweise haben Sie Erfahrung in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund und fördern deren individuelle Entwicklung mit Empathie und Engagement.
Sie überzeugen durch Ihren Ideenreichtum und Ihr Gestaltungsvermögen und bringen kreative Impulse für die Weiterentwicklung der Schule ein.
Sie haben die Möglichkeit, in einem innovativen und wertschätzenden Umfeld eigene Ideen einzubringen und die Schulentwicklung aktiv mitzugestalten.
Zur Wahrnehmung des uneingeschränkten Einsatzes inklusive dieser Position angemessener Vergütung ist die nötige Dienstzeit nach § 53 a LVO vorauszusetzen (4 Jahre). Förderung überbetrieblicher Fortbildung mit Arbeitszeit-/Kostenbeteiligung des ArbG
Reha- und Betriebssport, Gesundheitstage
Betriebliche Erst- und regelmäßige Vorsorge
Zusätzliche Altersvorsorge (KZVK)
Individuelle Altersvorsorge / BAV mit eingehender Beratung