Befreiung von Weisungen
Als Rechtspfleger oder Rechtspflegerin bist du nicht an Weisungen von Vorgesetzten gebunden, sondern nur dem Gesetz unterworfen. Dies ermöglicht dir eine hohe Autonomie bei deiner Arbeit.
Freier Beruf
* Rechtspfleger*innen nehmen neben Richtern Aufgaben in der freiwilligen und streitigen Gerichtsbarkeit wahr. Sie arbeiten in ihrem Wirkungskreis bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften selbstständig und eigenverantwortlich.
* Die Einsatzgebiete sind sehr vielfältig und bieten ein großes Spektrum an Aufgabenbereichen.