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Gerichtliche fachangestellte

Hermeskeil
beBeeGerichtliche
Inserat online seit: 20 Juni
Beschreibung

Gerichtliche Fachangestellte - Tätigkeiten und Aufgaben

In den Gerichten und Staatsanwaltschaften sind Gerichtliche Fachangestellte tätig. Sie nehmen wichtige Aufgaben im Bereich der Rechtspflege wahr und tragen damit wesentlich zur Rechtsgewährung für die Bevölkerung bei. Sie sind Ansprechpartner für das rechtsuchende Publikum.

Hervorzuheben sind vor allem folgende Tätigkeiten:

* Verwaltung von Akten, Bearbeitung des Posteingangs und Postausgangs, Fristenkontrolle und Fristenüberwachung, Umgang mit Publikum sowie Aufnahme von Anträgen und Erklärungen
* Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen
* Ladung der Parteien, Zeugen und Sachverständigen zu Terminen
* Erteilung von Grundbuchabschriften, Gewährung der Grundbucheinsicht
* Führung von Ermittlungs- und Vollstreckungsregistern bei den Staatsanwaltschaften
* Berechnung der Gerichtskosten in fast allen Rechtsgebieten
* die Verwaltung der gerichtlichen Zahlstelle

In allen Abteilungen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften nehmen die Gerichtlichen Fachangestellten verantwortungsvolle Aufgaben wahr. Um eine Vorstellung über die Vielfalt der Abteilungen zu erhalten empfiehlt es sich, die Internetseiten eines Amtgerichts oder einer Staatsanwaltschaft zu besuchen.

Die Gerichtlichen Fachangestellten umfassen dabei auch Tätigkeiten, die weit reichende eigene Entscheidungen und eine selbständige Sachbearbeitung erfordern. Dazu gehören z.B. die Berechnung und Festsetzung der Entschädigungen für Zeugen und Sachverständige, die Berechnung und Einziehung von Gerichtskosten sowie die Erteilung von vollstreckbaren Ausfertigungen von Urteilen und gerichtlichen Vergleichen.

Zudem ist die Fähigkeit zur Teamarbeit in den 'Serviceeinheiten' gefragt. Die Tätigkeiten werden durch justizspezifische EDV-Programme unterstützt; entsprechende EDV-Kenntnisse werden bereits während der Ausbildung vermittelt.


Die Ausbildung

Die praxisbezogene und zugleich theoriegeleitete Ausbildung dauert 26 Monate und erfolgt:

1. bei einem Amtsgericht (3 Monate)

2. Fachtheoretischer Lehrgang I (3 Monate)

3. bei einem Amtsgericht (2 Monate)

4. Fachtheoretischer Lehrgang II (2 Monate)

5. bei einer Staatsanwaltschaft (3 Monate)

6. bei einem Amtsgericht (9 Monate)

7. Fachtheoretischer Lehrgang III (2 Monate)

Die fachtheoretischen Lehrgänge sollen den Anwärterinnen und Anwärtern die notwendigen theoretischen Kenntnisse sowie die darauf aufbauenden berufspraktischen Fertigkeiten vermitteln. Die fachtheoretischen Lehrgänge I und II sollen die bereits durchlaufene praktische Ausbildung nochmals theoretisch aufarbeiten und die bevorstehende Ausbildung theoretisch vorbereiten. Der fachtheoretische Lehrgang III dient der Wiederholung und Vertiefung des Ausbildungsstoffes. Die fachtheoretischen Lehrgänge werden zentral im Justizausbildungszentrum durchgeführt.

Die praktische Ausbildung umfasst alle Aufgaben einer Gerichtlichen Fachangestellten bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften, einschließlich des aufgabenorientierten Einsatzes der Informationstechnik.

Die praktische Ausbildung bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften wird durch Arbeitsgemeinschaften ergänzt, die einmal wöchentlich stattfinden.

An den fachtheoretischen Lehrgang III schließt sich unmittelbar der schriftliche Teil der Laufbahnprüfung an.


Einstellungsvoraussetzungen

In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer

1. die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllt
2. als Bildungsvoraussetzung über a) den qualifizierten Sekundarabschluss I oder b) die Qualifikation der Berufsreife und eine abgeschlossene Berufsausbildung oder c) die Qualifikation der Berufsreife und eine abgeschlosssene Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis verfügt und
3. Grundkenntnisse in der elektronischen Daten- und Informationsverarbeitung sowie hinreichende Kenntnisse und Fertigkeiten im Tastschreiben besitzt. Der Nachweis über das Tastschreiben kann noch während der Ausbildung vorgelegt werden.


Ihre Bewerbung

für den Einstellungstermin richten Sie bitte per E-Mail an bewerbung(at)ko.jm.rlp oder per Post an:

Präsidenten des Oberlandesgerichts

Stresemannstraße 1

56068 Koblenz

Dem Bewerbungsschreiben ist beizufügen:

* ein vollständiger tabellarischer Lebenslauf (mit Angabe der Staatsangehörigkeit)

* eine Kopie des letzten Schulzeugnisses

* ggf. Zeugnisse und Nachweise über bisherige Beschäftigungen und Prüfungen

(per Post bitte ohne Bewer­bungs­mappe; per E-Mail bitte im pdf-For­mat)


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