Ausbildung zum/zur Pflegefachmann/frau (m/w/d)
Die generalistische Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann ist eine neu gestaltete Ausbildung, die 2020 deutschlandweit eingeführt wurde. Sie verbindet die bisherigen Ausbildungen in der Gesundheits- und Krankenpflege, der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie der Altenpflege.
Alle Auszubildenden der Pflege erhalten zu Beginn der Ausbildung einen unbefristeten Arbeitsvertrag für die Zeit nach ihrer Ausbildung!
Ziel der generalistischen Ausbildung ist es, Pflegesituationen bei Menschen aller Altersgruppen zu erkennen und handzuhaben, die durch Krankheit, Behinderung oder im Zusammenhang mit ihrer Entwicklungsphase beeinträchtigt sind. Dementsprechende Pflegemaßnahmen sollen von Auszubildenden geplant, durchgeführt und bewertet werden.
Vermittelt werden Fähigkeiten zur Patientenbeobachtung, Pflege, Beratung und Anleitung in Gesundheitsvorsorge und -förderung und Wiederherstellung von Gesundheit. Dabei wirken die Auszubildenden bei medizinischen Maßnahmen der Behandlung von Krankheiten mit und führen eigenständig ärztlich veranlasste Anordnungen durch. Der Unterricht beinhaltet die Wissensgebiete Pflege, Naturwissenschaften und Medizin, Sozial- und Geisteswissenschaften sowie Recht und Politik.
Die Verknüpfung von theoretischen und praktischen Ausbildungsinhalten erfolgt außerdem durch Anleitungen der Praxisanleiter*innen in den jeweiligen Kliniken. Ambulante Akut- oder Langzeitversorgung
Er schließt eine spätere Berufstätigkeit in einem anderen Pflegebereich nicht aus.
Die Wahl des Vertiefungseinsatzes steht ausschließlich der oder dem Auszubildenden zu. Bis dahin hat die oder der Auszubildende alle maßgeblichen Einsatzbereiche bereits einmal kennengelernt.
August und 1. Übernahmegarantie: Mit dem Start der Ausbildung erhalten alle Auszubildenden einen unbefristeten Arbeitsvertrag für die Zeit nach der Ausbildung.
erfolgreicher Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulausbildung oder
Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung, zusammen mit a) einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung (Ausbildungsdauer mindestens zwei Jahre) oder b) einer Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer oder einer erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Pflegeassistenz, Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe