Gerichtsvollzieher
Das Gericht sucht eine geeignete Person für die Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz als Gerichtsvollzieher.
Aufgabenbereiche
* Die zentrale Aufgabe im Gerichtsvollzieherdienst besteht darin, auf Betreiben von Gläubigern die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen der Schuldner vorzunehmen sowie die Vermögensauskunft abzunehmen.
* Der Gerichtsvollzieher pflegt Pfändungsbeschlüsse, taxiert Pfändungsgegenstände und erwirkt deren Herausgabe. Dabei ist er stets um Konfliktbegrenzung mit den Schuldnern bemüht.
Weitere Aufgabenschwerpunkte sind:
* die Zwangsräumung von Wohnungen
* die Versteigerung von Wertgegenständen
* die Zustellung von Ladungen, Wechselprotesten und Willenserklärungen
* die zwangsweise Vorführung von Zeugen vor Gericht
Der Beruf erfordert:
* vielseitige Fachkenntnisse
* hohe Leistungsbereitschaft
* Zuverlässigkeit
* gutes Einfühlungsvermögen und Kommunikationsbereitschaft
* Belastbarkeit, insbesondere auch im Außendienst
* ausgeprägte Fähigkeit zur Organisation von Arbeitsabläufen
Es werden Ausbildungsplätze zu vergeben.
Zulassungsvoraussetzungen
* Abgeschlossene Berufsausbildung, insbesondere eine Berufsausbildung im juristischen bzw. kaufmännischen Bereich
* Mehrjährige Erfahrung in einem förderlichen Beruf
* 40. Lebensjahr (45. Lebensjahr bei Schwerbehinderung)
* Den körperlichen und gesundheitlichen Anforderungen des Gerichtsvollzieherdienstes entsprechen
* Staatsangehörigkeit nach § 7 Abs. 1 BeamtStG innehaben
Ein Auswahlverfahren wird durchgeführt.