GEMEINSAM PERSPEKTIVEN ENTWICKELN
Für unsere Personalverwaltung in Reutlingen suchen wir ab sofort einen Personalsachbearbeiter*in (m/w/d) im Stellenumfang von 80 % (31,2 Stunden pro Woche).
Die Stelle ist befristet.
Wer wir sind
Die pro juventa gGmbH ist ein freier Träger der Jugend-, Familien- und Erziehungshilfe mit rund 350 Mitarbeitenden im Landkreis Reutlingen und Mitglied im DPWV Landesverband Baden-Württemberg. Unser Angebotsportfolio umfasst Leistungen in den Bereichen Schulsozialarbeit, Schulbegleitung, Schülerbetreuung, Offene Jugendarbeit, Gemeinwesenarbeit, ambulante Hilfen sowie bei stationären Wohnformen und der Kindertagesbetreuung.
Worauf Sie sich freuen können
* Erstellung der monatlichen Entgeltabrechnungen für einen definierten Mitarbeiterkreis
* Abwicklung administrativer Personalarbeit (Vertragserstellung, Bescheinigungs- und Meldewesen, etc.)
* Korrespondenz mit Sozialversicherungsträgern, Ämtern, etc.
* Ansprechpartner*in für Fragen zur Entgeltabrechnung
* Erstellen von Statistiken und Auswertungen
* Sonder- und Projektaufgaben
Das bringen Sie mit
* abgeschlossene kaufmännische oder verwaltungstechnische Ausbildung oder vergleichbar gute Kenntnisse im Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht
* idealerweise Kenntnisse im Tarifrecht des öffentlichen Dienstes (TVöD)
* sicherer Umgang mit Abrechnungssystemen sowie MS-Office Anwendungen
* strukturierte, präzise, gewissenhafte und zuverlässige Arbeitsweise
* Freude an teamorientiertem Arbeiten
Was wir Ihnen bieten
* Attraktive Vergütung nach TVöD-VKA mit Jahressonderzahlung und
Leistungsentgelt
* Gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch flexibel gestaltbare
Arbeitszeiten sowie Zeitwertkonten
* Eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit
* Möglichkeit des mobilen Arbeitens
* kurze Wege, offene Türen und ein wertschätzendes Miteinander
* Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
* Mitarbeiterrabatte über corporate-benefits
* Job-Ticket
Kontakt
Daniel Schach
Personalleitung
Tel.: 07121 /
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Bitte beachten Sie die geltenden Nachweispflichten zum Masernschutz als Einstellungsvoraussetzung (§ 20 IfSG).