* Eigenverantwortliche und regelwerkskonforme technische und betriebliche Planung von Instandhaltungsmaßnahmen
* Fachliche Auftragsplanung inklusive Festlegung der erforderlichen Ressourcen (z. B. Personal, Material, Maschinen)
* Steuerung und Terminierung der Maßnahmen unter Berücksichtigung von Betrieb, Technik, Wirtschaftlichkeit sowie Mengen- und Budgetplanung
* Einholung behördlicher Genehmigungen (z. B. für Nachtarbeiten, Straßen- und Bahnübergangssperrungen) und Information der Öffentlichkeit
* Überprüfung der umgesetzten Maßnahmen auf Einhaltung der Vorgaben und Qualität
* Sicherstellung der Einhaltung aller Regularien im Arbeitsschutz und Umweltschutz