Stellenwert: - Besoldungsgruppe A 14 BremBesO –
Jahresplanung für die Jahrgangsstufen 5/6 und Mitwirkung an der schulischen Jahresplanung besonders in der Schuleingangsphase der Jahrgangsstufe 5
· Planung und Organisation der Einschulungsfeier
· Mitarbeit bei der Entwicklung des Differenzierungs- und des Förderkonzeptes und Koordinierung der Umsetzung für die Jahrgangsstufen 5/6
· Leitung des Jahrgangsteams, Moderation der Teamtreffen 5 und 6
· Organisation und Durchführung der Zeugniskonferenzen für die Jahrgänge 5 und 6
· Mitarbeit bei der Weiterentwicklung und Stärkung des Schulprofils und Implementierung in den Jahrgangstufen 5/6
· Organisation von Projekten und fächerübergreifender Unterrichtsvorhaben
· Gestaltung der organisatorischen und sachlichen Voraussetzungen für die Individualisierung des Unterrichts (u. a. Leistungsbewertung und -messung, Fachleistungsdifferenzierung, Vergleichsarbeiten)
· Koordination/Übergang der Schüler:innen von der Primarstufe zur Sekundarstufe I in Zusammenarbeit mit den abgebenden Primarstufen (z. B. durch Hospitationen oder Einblicke in Arbeitsweisen und Methoden) und des Zentrums für unterstützende Pädagogik
· Mitarbeit und Durchführung der Schuleingangsdiagnostik
· Schullaufbahnberatung der Schüler:innen und Beratung der Erziehungsberechtigten (u. a. Zweite Fremdsprache)
Die vollständige Aufgabenbeschreibung kann in der Schule eingesehen bzw. angefordert werden. Eine Änderung der derzeit gültigen Aufgabenbeschreibung ist möglich.
Dem/der Funktionsstelleninhaber:in kann - in Abhängigkeit von notwendigen organisatorischen Umstrukturierungen - auch eine andere Funktion zugewiesen werden.
Bewerber:innen verpflichten sich, nach Übertragung der Funktion unverzüglich an der verbindlichen Führungskräftequalifizierung teilzunehmen.
Voraussetzungen und Anforderungen:
Bewerben können sich Lehrkräfte, die
· über eine abgeschlossene Lehramtsausbildung (2. Staatsexamen in den Lehrämtern*:
o Lehrämter der Grundschule bzw. der Primarstufe (Lehramtstyp 1)
o Übergreifender Lehrämter der Primarstufe und aller oder einzelner Schularten der Sekundarstufe I (Lehramtstyp 2) oder
o Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I (Lehramtstyp 3) oder
Lehrämter der Sekundarstufe II (allgemeinbildende Fächer) oder für das Gymnasium/Oberschulen (Lehramtstyp 4) oder
o Sonderpädagogische Lehrämter (Lehramtstyp 6)
und über eine mindestens zweijährige Unterrichtserfahrung in einer Sekundarschule I mit mehreren Bildungsgängen
oder über eine mindestens fünfjährige Unterrichtserfahrung in einer Sekundarschule I mit mehreren Bildungsgängen mit einer abgeschlossenen Lehramtsausbildung (2. Staatsexamen) in einem Lehramt des Lehramtstyps 5*
· sowie über Kompetenzen im Bereich der Inklusion, Partizipation und Diversität
verfügen.
* gemäß KMK-Beschluss „Gegenseitige Anerkennung von Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen vom 22.10.1999 in der jeweils gültigen Fassung
Zudem erwarten wir folgende Kompetenzen:
· Personale Kompetenzen
· Sozial-kommunikative Kompetenzen
· Methodische Kompetenzen
Bitte reichen Sie Nachweise ein, wenn Sie entsprechende Kompetenzen durch Fortbildung oder spezifische berufliche Aktivitäten und Erfahrungen, ggf. auch außerschulisch, erworben haben.
Rechtliche Informationen:
Die Besetzung der Funktionsstelle erfolgt nach § 74 a Bremisches Schulverwaltungsgesetz (BremSchVwG) vom 28.06.2005 in der aktuellen Fassung.
Auf § 8 der Bremischen Laufbahnverordnung vom 09.03.2010 (BremGbl. S. 249) in der geltenden Fassung i. V. mit § 15 Abs. 11 des Haushaltsgesetzes der Freien Hansestadt Bremen – Land – für die Haushaltsjahre 2014/2015 (s. Rundschreiben A 07/2014 vom 27.02.2014) wird verwiesen.
Es handelt sich um eine Vollzeitstelle. Die Tätigkeit eignet sich auch für Teilzeitbeschäftigte.
Ausgewählte tarifbeschäftigte Bewerber:innen werden auf der Grundlage der Entgeltordnung für Lehrkräfte eingruppiert.
Förderung von Schwerbehinderten:
Schwerbehinderte haben bei im Wesentlichen gleicher fachlicher und persönlicher Eignung den Vorrang.
Frauen in Leitungsfunktionen:
Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Migrationshintergrund:
Der