An der Fachhochschule Südwestfalen ist für den Einsatz in Arnsberg und Soest kurzfristig die folgende Position zu besetzen:
Koordination und wissenschaftliche Leitung Wald-Hochschulinstitut (Arbeitstitel) in Verbindung mit einer Professur für Angewandte Waldwirtschaft
(m/w/d) (Bes.-Gr. W2)
Wälder mit ihren zahlreichen Funktionen und Ökosystemleistungen, ihrer nachhaltigen Bewirtschaftung und der vielfältigen Nutzung sind von großer Bedeutung für die Natur, Gesellschaft und Wirtschaft. Im bevölkerungsreichen Nordrhein-Westfalen sind die unterschiedlichen Interessen bezüglich des Waldes besonders ausgeprägt, und die Waldbewirtschaftung ist eine komplexe Aufgabe. Angesichts der kaum vorhersehbaren Auswirkungen des Klimawandels auf die Waldökosysteme steht die Wald- und Holzwirtschaft vor großen Herausforderungen. Die Fachhochschule Südwestfalen (FH SWF) und der Landesbetrieb Wald und Holz NRW (LBWH) mit seinem Zentrum für Wald und Holzwirtschaft (ZWH) haben aufgrund des Ziels im aktuellen Koalitionsvertrag der nordrhein-westfälischen Landesregierung und des Kabinettsbeschlusses zum Antrag „Die Forschung zu Waldökosystemen in NRW stärken: Gründung eines wissenschaftlichen Instituts für Ökosystemleistungen des Waldes“ vom 18.12. vereinbart, dass die beteiligten Einrichtungen das gemeinsame Ziel, Umsetzungsmöglichkeiten bezüglich der Einrichtung eines Wald-Hochschulinstituts (Arbeitstitel) prüfen, konzeptionell vorbereiten und unterstützende Maßnahmen ermitteln und umsetzen, die nachfolgend zur Gründung eines Hochschulinstituts führen. Hierzu wird eine Koordinationsstelle am ZWH in Arnsberg eingerichtet, für die jeweils ein*e Koordinator*in seitens der FH SWF und des LBWH eingestellt wird.
Für die FH SWF wird daher ein*e Koordinator*in gesucht, die*der im Anschluss an die Startphase nach Institutsgründung die wissenschaftliche Leitung des Hochschulinstituts gemeinsam mit einer weiteren Leitungsperson des LBWH für das ZWH übernimmt.
Gleichzeitig ist eine Berufung auf eine W2-Professur für Angewandte Waldwirtschaft am Fachbereich Agrarwirtschaft am Standort Soest beabsichtigt. Dafür müssen die Voraussetzungen gem. § 36 Hochschulgesetz NRW (HG) vorliegen. Die Regellehrverpflichtung von 18 Semesterwochenstunden (SWS) wird entsprechend der Aufgaben im Wald-Hochschulinstitut (Arbeitstitel) angemessen reduziert. In der dreijährigen Start- und Gründungsphase ist eine Lehrverpflichtung von 4 SWS vorgesehen.
Ihr Aufgabengebiet
umfasst (a) als Koordinator*in der Start- und Gründungsphase des Instituts (-) als wissenschaftliche Leitung insbesondere:
1. Durchführung von Analysen und Erarbeitung von Fachbeiträgen bezüglich der Umsetzungsmöglichkeiten eines Wald-Hochschulinstitutes in NRW
2. Erstellung eines Umsetzungskonzepts und einer Vereinbarung zur Gründung eines Wald-Hochschulinstitutes
3. Vorbereitung und Durchführung ergänzender Maßnahmen (z. B. Akquise unterstützender Projekte, Abstimmung mit dem Forschungsnetzwerk Wald NRW, Kommunikation)
4. Einwerbung und Koordination möglicher Forschungs- und Transfervorhaben
5. Konzeption von weiterbildenden, praxisorientierten, modularisierten Studienelementen mit Waldbezug in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Agrarwirtschaft
6. Vernetzung mit den Bereichen Landnutzungsökologie, Bodenkunde etc. mit dem Fachbereich Agrarwirtschaft
7. Entwicklung forstwirtschaftlicher Lehrmodule
Die Aufgaben 1-3 sollen in enger Abstimmung mit der*dem Koordinator*in des LBWH wahrgenommen werden.
umfasst (b) als Professor*in für Angewandte Waldwirtschaft:
8. Vertretung des Lehrgebiets Angewandte Waldwirtschaft in Präsenz- und Verbundstudiengängen auf Bachelor- und Masterniveau sowie in der Weiterbildung
9. Mitarbeit in interdisziplinären Forschungsschwerpunkten, durch die verschiedene zukunftsrelevante Forschungsfelder abgedeckt werden
10. Einwerbung von Drittmitteln zur Unterstützung eigener Forschungsaktivitäten
11. Durchführung von Lehrveranstaltungen in deutscher und englischer Sprache an allen Standorten der Fachhochschule Südwestfalen
12. Teilnahme an hochschuldidaktischer Fortbildung
13. aktive Beteiligung in der Selbstverwaltung der Hochschule
14. Durchführung von Lehrveranstaltungen auch an Samstagen
15. Erstellung von Lehrmaterialien für das Selbststudium
16. Aufbau und Entwicklung des Lehrgebiets und Aufbau von Weiterbildungsangeboten sowie Mitarbeit in interdisziplinären Teams zur Weiterentwicklung des Studienangebots
Ihre Kompetenzen – wissenschaftlich fundiert und praxisnah
17. ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium der Forstwissenschaften, Befähigung zum höheren Forstdienst (Assessorexamen)
18. (Forst-)betriebswirtschaftlicher/wirtschaftsingenieurwissenschaftlicher Studienschwerpunkt
19. qualifizierte, sehr gute Promotion bzw. vergleichbare wissenschaftliche Qualifikation
20. nach Studienabschluss mindestens fünfjährige berufspraktische hauptberufliche Tätigkeit auf einem Gebiet, das den o.g. Fächern entspricht, davon mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereiches; in besonderen Ausnahmefällen können gem. § 36 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. Nr. 4 Hochschulgesetz NRW an die Stelle dieser Voraussetzungen zusätzliche wissenschaftliche Leistungen (z.B. Habilitation) treten
21. mehrjährige, hauptberufliche Leitungserfahrung als Forstbetriebsleiter*in und/oder im höheren Forstdienst in Landes-, Bundesforstverwaltungen oder Kammern, idealerweise in Verbindung zur Agrarwirtschaft
22. umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen mit forstwirtschaftlichen Dienstleistungen und Innovationen (z.B. Forstförderung, CO2-Zertifikatshandel, Strategieentwicklung innovativer Geschäftsfelder, Naturschutz im Wald, Ökosystemleistungen des Waldes, Forsteinrichtung, Waldumbau)
23. aktive Mitarbeit und Vernetzung in Gremien, Verbänden oder Fachgesellschaften der Forst- und Holzwirtschaft
24. nachgewiesene, einschlägige Lehrerfahrungen an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften
25. Fähigkeit zur inter- und transdisziplinären Zusammenarbeit
26. Belastbarkeit, ein hohes Maß an Organisationsfähigkeit, Kreativität, Flexibilität und Eigeninitiative sowie Engagement, Teamfähigkeit, Mobilität (Führerschein Klasse B), insbesondere wird eine Präsenz an beiden Einsatzorten (Arnsberg und Soest) erwartet
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