Wir sind der Ansprechpartner Nummer eins, wenn es um Bundes- und Landesstraßen oder Rad(schnell)wege im bevölkerungsreichsten Bundesland geht. Werden Sie Teil unseres Teams als Projektingenieur*in oder erfahrene Meister*innen (w/m/d).
Sie koordinieren die Reparaturen, Störungsbeseitigungen und Instandhaltungen in Tunneln und weiteren verkehrs-, elektro- und maschinentechnischen Anlagen.
Sie beauftragen und begleiten Ingenieurbüros zu den o.g. Projekten.
abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Elektroingenieurwesen (Diplom (FH)/Bachelor) oder vergleichbare Kenntnisse und Erfahrungen oder
abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Versorgungstechnik (Diplom (FH)/Bachelor) oder vergleichbare Kenntnisse und Erfahrungen oder
abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Maschinenbau (Diplom (FH)/Bachelor) oder vergleichbare Kenntnisse und Erfahrungen oder
abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Bauingenieurwesen (Diplom (FH)/Bachelor) oder vergleichbare Kenntnisse und Erfahrungen oder
Führerschein Klasse B
In diesen Fällen erfolgt eine Besetzung in der nächstniedrigeren Entgeltgruppe (EG 11 TV-L) bis zum Erreichen der langjährigen Berufserfahrung.
Darüber hinaus können sich auch Personen mit einem Meister im Elektrotechnikerhandwerk bewerben, wenn sie sich verpflichten, im Rahmen einer internen Vorqualifizierung vergleichbare Kenntnisse und Erfahrungen eines Ingenieurs zu erwerben und anschließend in einem internen Überleitungsverfahren in den Ingenieurbereich teilnehmen. Bis zum erfolgreichen Abschluss des vorgenannten Überleitungsverfahrens erfolgt eine nur teilweise Aufgabenübertragung und Eingruppierung bis max. Entgeltgruppe 9b TV-L.
Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben
garantierte Arbeitsplatzsicherheit und Altersversorgung des öffentlichen Dienstes
hohe Standards bei Fortbildungen sowie im Arbeits- und Gesundheitsschutz
Der Landesbetrieb Straßenbau lebt die Gleichstellung der Geschlechter im Land NRW und fördert insbesondere die berufliche Entwicklung von Frauen. Daher freuen wir uns insbesondere über Bewerbungen von Frauen und bevorzugen diese nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes.
Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber finden bei gleicher Eignung im Sinne des Sozialgesetzbuches IX besondere Berücksichtigung.
Eine Beschäftigung in Teilzeit ist grundsätzlich möglich, soweit nicht im Einzelfall zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen.