Die Stelle als Mutterschutz- und Elternzeitvertretung ist voraussichtlich befristet bis zum 09.05.2027. Da es sich um die Übernahme bestehender Unterrichte im Laufe des Schuljahres handelt, wäre es ideal, wenn die bisherigen Unterrichtszeiten Di 13:00-17:00 Uhr, Mi 12:00-17:30 Uhr und Do 13:30 -17:30 Uhr bestmöglich beibehalten werden könnten.
Wir bieten:
* Eine befristete Einstellung als kommunale/kommunaler Beschäftigte/Beschäftigter im öffentlichen Dienst
* Vergütung nach Entgeltgruppe 9b des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA).
* arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente der BVK Zusatzversorgung
* für unsere im öffentlichen Dienst bei der Gemeinde beschäftigten Musikschullehrkräfte
* tarifliche Jahressonderzahlung
* Leistungsentgelt
* vermögenwirksame Leistungen
* Fahrtkostenerstattung
* Fortbildungen und Weiterbildungsmöglichkeiten
Ihre Qualifikation:
Abgeschlossenes musikpädagogisches und/oder künstlerisches Studium an einer Musikhochschule,
oder Musikakademie oder eine entsprechende Qualifikation und eine musikalische Ausbildung in Musikpädagogik (z.B. musikpädagogische Befähigung als Diplommusiklehrer, staatlich geprüfte Musiklehrer, Bachelor / Master of music / of arts, Schulmusiker, Kirchenmusiker A-/B-Prüfung) oder eine Unterrichtsbefähigung für Unter- und Mittelstufe an Musikschulen durch Abschluss an einer bayerischen Berufsfachschule für Musik (BfS) mit pädagogischem Aufbaujahr.
Sie verfügen über musikpädagogische Kompetenzen zur Vermittlung musikalischer Bildung im Fachbereich Querflöte mit Zweitinstrument Blockflöte, dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung zur Verstärkung unseres engagierten Kollegiums.
Ihre Aufgaben
* Einzel-, Partner- und Gruppenunterricht im Fach Querflöte und
im Fach Blockflöte für Kinder, Jugendliche und Erwachsene
* Heranführen von Schülerinnen und Schüler an Ensemblespiel, Konzerte, Vorspiele und Wettbewerbe,
* fächerübergreifende Zusammenarbeit in einem engagierten Kollegium
* Mitwirkung an Kooperationsprojekten mit Kita, Schule und Bläserklassen und Musikvereinen
* Mitgestalten von Veranstaltungen der Musikschule und Vorbereitung auf Konzerte und Orchesterteilnahme
* Begabtenförderung
* Vorbereitung und Betreuung von Schülerinnen- und Schülervorspielen, Vorbereitung und Betreuung von Schülerinnen und Schüler bei Wettbewerben und Studienvorbereitung
* aktive Beteiligung am Musikschulleben in den beiden Trägergemeinden
Zusammenhangstätigkeiten nach TVöD (VKA):
* Vor- und Nachbereitung des Unterrichts (Vorbereitungszeiten)
* Abhaltung von Sprechstunden (fachliche und vertrauensvolle Beratung der Eltern)
* Teilnahme an Schulkonferenzen und Elternabenden,
* Teilnahme am Vorspiel der Schülerinnen und Schüler,
soweit dieses außerhalb des Unterrichts stattfindet,
* Mitwirkung an Veranstaltungen der Musikschule sowie Mitwirkung im Rahmen der Beteiligung der Musikschule an musikalischen Veranstaltungen (z.B. Orchesteraufführungen, Musikwochen und ähnliche Veranstaltungen), die der Arbeitgeber, einer seiner wirtschaftlichen Träger oder ein Dritter, dessen wirtschaftlicher Träger der Arbeitgeber ist, durchführt,
* Mitwirkung an Musikwettbewerben und ähnlichen Veranstaltungen
Für die Arbeit mit Kindern wird ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 30a Bundeszentral-registergesetz – BZRG benötigt. Führerschein und Fahrzeug sind zur Ausübung der Tätigkeit erforderlich. Bei nach 31.12.1970 geborenen Bewerberinnen und Bewerber ist der Nachweis eines ausreichenden Masernimpfschutzes, alternativ der Immunität gegen Masern oder einer Kontraindikation gegen eine Impfung Einstellungsvoraussetzung. Der Urlaub ist in den Schulferien zu nehmen. Die Ausübung der Tätigkeit erfolgt an den Musikschulstandorten in Horgau und Zusmarshausen.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei entsprechender Eignung vorrangig berücksichtigt.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit Bewerbungsschreiben, tabellarischen Lebenslauf, Berufs- bzw. Studienabschlüssen und qualifizierten Arbeitszeugnissen und Qualifikationsnachweisen. Bitte senden Sie Ihre Unterlagen möglichst in einer pdf Datei per Email an personal@horgau.de .
Wir bitten um Verständnis, dass Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen nicht erstattet werden können. Unterlagen, die per Post zugehen, nicht zurückgesandt werden; wir vernichten diese spätestens drei Monate nach Ablauf des Bewerbungsverfahrens datenschutzkonform.
Für Fragen zu Ihrer Bewerbung und zum Arbeitsverhältnis und fachliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an Günter Schaumberger (Musikschulleiter) Mobil +49 (0) 15150208131 oder die Personalverw. Ingrid Sproll 08294-8040-17.