Rechtspfleger
Die Tätigkeit als Rechtspfleger ist eine herausfordernde und interessante Aufgabe im Justizwesen.
Ihre Rolle in der Rechtspflege
Als Rechtspfleger sind Sie für die Entscheidungen in Grundbuchsachen, Eintragungen in Registersachen, Erteilung von familienrechtlichen Genehmigungen, Betreuungsverfahren, Testamentseröffnungen, Zwangsversteigerungsterminen und mehr verantwortlich.
Sie wahren Ihre sachliche Unabhängigkeit wie Richterinnen und Richter. Die Entscheidungen sind ausschließlich im Rechtsmittelverfahren überprüfbar.
Verantwortungsbereich der Rechtspfleger
* Entscheidungen in Grundbuchsachen (z.B. Eigentumswechseln an Grundstücken)
* Eintragungen in Registersachen (Handels-, Genossenschaftsregister)
* Erteilung von familienrechtlichen Genehmigungen
* Aufgaben des Familiengerichts sowie des Betreuungsgerichts
* Aufgaben des Nachlassgerichts (Testamentseröffnungen)
* Wahrnehmung der Aufgaben bei den Rechtsantragsstellen der Gerichte
* Festsetzung der Kosten in Zivil- und Strafsachen
* Bearbeitung von Insolvenzverfahren
* Durchführung von Zwangsversteigerungsterminen und Zwangsverwaltung
* Aufgaben des Vollstreckungsgerichts
Die Ausbildung
Die Rechtspflegerausbildung ist eine praxisbezogene Fachausbildung auf wissenschaftlicher Grundlage. Sie vermittelt die wissenschaftlichen Erkenntnisse und Methoden sowie die für die Tätigkeit der Rechtspfleger erforderlichen berufspraktischen Fähigkeiten.
Der Vorbereitungsdienst dauert drei Jahre und gliedert sich wie folgt:
1. Studium I an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen (12 Monate)
2. Studienpraxis bei einem Amtsgericht und einer Staatsanwaltschaft (12 Monate)
3. Studium II an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen (12 Monate)
Einstellungsvoraussetzungen
Um eingestellt zu werden, müssen Sie:
1. die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllen
2. die allgemeine Hochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen
3. das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
Wir bevorzugen schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber bei gleicher Eignung.
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