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Sachbearbeitung im fachbereich allgemeines aufenthaltsrecht

Augsburg
Stadt Augsburg
104.000 € - 130.878 € pro Jahr
Inserat online seit: Veröffentlicht vor 3 Std.
Beschreibung

Arbeiten bei der Stadt - werden Sie Teil des #TeamAugsburg

Wir sichern nachhaltig die ökologische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Zukunftsfähigkeit der Stadt Augsburg. Täglich engagieren sich mehr als 7.500 Beschäftigte in verschiedensten Bereichen für unsere über Bürgerinnen und Bürger.

Unser Stellenangebot

Sachbearbeitung im Fachbereich Allgemeines Aufenthaltsrecht (m/w/d)

Bürgeramt

Referenznummer: _1

Veröffentlichung:

Stellenbewertung: BesGr. A 9 (2. QE) BayBesO - Entgeltgruppe 9a TVöD

Weitere Infos:

Im Tarifbeschäftigtenverhältnis erfolgt eine Vergütung nach TVöD-VKA vorbehaltlich der Erfüllung der persönlichen Eingruppierungsvoraussetzungen.

Im Beamtenverhältnis erfolgt eine Besoldung nach der BayBesO vorbehaltlich der Erfüllung der beamten- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen.

Die Stellenbesetzung ist mit sich ergänzenden Teilzeitkräften möglich.

Aufgabengebiet:

* Eigenständige Prüfung der formalen und materiellen Voraussetzungen für die Erteilung/Verlängerung von Aufenthaltstitel
* Vollzug des Bundesmeldegesetz
* Vorprüfungen zur Einleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen
* Ausstellung von Reiseausweisen für Ausländer, Flüchtlinge, Staatenlose
* Prüfung, Streichung bzw. Ablehnung bei Anträgen auf Auflagenänderung
* Mitwirkung bei Wahlen, Volksbegehren, Volksentscheiden, Bürgerbegehren, Bürgerbescheiden, etc.

Voraussetzungen:

Qualifikationsprüfung für die 2. Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen bzw. Abschlussprüfung als Verwaltungsfachangestellte/Verwaltungsfachangestellter oder Fachprüfung I

Wünschenswert:

* Ausgeprägte Teamfähigkeit und ein freundliches und sicheres Auftreten
* Hohe Flexibilität, Belastbarkeit und Einsatzbereitschaft
* Sicheres und kundenorientiertes Auftreten am Telefon und in persönlichen Kontakten
* Fähigkeit zur zügigen und sicheren Rechtsanwendung des Ausländerrechts
* Kenntnisse des allgemeinen Ausländerrechts und dessen Begleitgesetze
* Kenntnisse des Bundesmeldegesetzes samt Verwaltungsvorschriften und Ausführungsbestimmungen
* Durchsetzungsvermögen
* Selbstständigkeit
* Erfahrung im Umgang mit Parteiverkehr
* Erfahrung im Umgang mit MS Office (Word, Excel, Outlook)

Wir bieten:

* Förderung der Vereinbarkeit von Karriere und Familie durch flexible Arbeitszeiten, Teilzeitmodelle und Mobile Arbeit sowie Schulungen während der Arbeitszeit
* Eine attraktive betriebliche Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte
* Vergünstigte Abonnements im AVV-Verbundraum/beim Deutschland-Ticket mit Fahrtkostenzuschuss
* Fahrradleasing per Gehaltsumwandlung
* Urlaubsanspruch von 30 Tagen/Jahr (bei 5-Tage-Woche) sowie dienstfrei am 8. August, 24. und 31. Dezember und verkürzte Arbeitszeiten am Faschingsdienstag
* Eine sinnerfüllte und wertgeschätzte Arbeit in einem unterstützenden Umfeld, das Ihre Leistungen anerkennt und würdigt

Rechtliche Informationen

Wenn Sie die Anforderungen erfüllen, dann freuen wir uns über Ihre Online-Bewerbung. Bitte bewerben Sie sich mit einem Bewerbungsschreiben, tabellarischen Lebenslauf, Berufs- bzw. Studienabschlüssen und qualifizierten Arbeitszeugnissen.

Weitere Infos:

Verbeamtete Bewerbende werden gebeten, die letzte Ernennungsurkunde und die letzte Beurteilung beizufügen. Bitte beachten Sie, dass wir unsere Stellen nur nach Eignung, Leistung und Befähigung besetzen; wir können Sie daher im weiteren Verfahren nur dann berücksichtigen, wenn Sie uns Nachweise hierüber vorlegen.

Eine Berücksichtigung von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht befreiter Tarifbeschäftigter gem. Vorbemerkung Nr. 7 Abs. 5 Buchst. a) der Entgeltordnung zum TVöD oder gem. § 29a Abs. 7 TVÜ-VKA ist bei fachlicher und persönlicher Eignung grundsätzlich möglich. (2. QE immer, 3. QE optional nach RS mit Dienststelle)

Da die Stelle dem Funktionsvorbehalt unterliegt, erfolgt die Besetzung bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen vorrangig im Beamtenverhältnis.

Ausländische Berufsabschlüsse können nur berücksichtigt werden, wenn Sie einen Nachweis über die Gleichwertigkeit vorweisen können. Die hierfür zuständige Stelle können Sie über das Portal

www.anerkennung-in-

finden. Die Stadt Augsburg hat sich verpflichtet, ihre Aufgaben aus dem SGB IX und dem Bayerischen Gleichstellungsgesetz bei Stellenbesetzungen in besonderem Maße zu erfüllen.

Bitte bewerben Sie sich bis spätestens online.

Kontakt:

Frau Eichhorn, Tel.: bei Fragen zur Bewerbung)

Herr Wiench, Tel.: bei fachlichen Fragen)

Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die eingegangenen Online-Bewerbungen zeitnah gelöscht.

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