Die Klinik für Neurologie bietet ein umfassendes diagnostisches und therapeutisches Spektrum für Patient*innen mit Erkrankungen des zentralen Nervensystems.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt in unserer Epilepsieeinheit, in der Menschen mit unterschiedlichen Formen von Epilepsien ganzheitlich betreut werden.
Im Rahmen mehrtägiger stationärer Aufenthalte erfolgen Video-EEG-Monitoring, medikamentöse Anpassungen sowie sozialmedizinische Begleitung - alles im engen interdisziplinären Austausch zwischen Medizin, Pflege und Therapie.
Ihre Aufgaben:
1. Pflegerische Betreuung und Überwachung von Patient*innen während der Epilepsiebehandlung
2. Beobachtung und Dokumentation von Anfallsereignissen im Rahmen des Video-EEG-Monitorung
3. Unterstützung bei diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen
4. Enge Zusammenarbeit im multiprofessionellen Team
5. Beratung und Begleitung von Patient*innen und Angehörigen im Alltag mit Epilepsie
Ihr Profil:
6. Ausbildung als Pflegefachkraft oder als Krankenpflegehilfskraft
7. Interesse an der Neurologie und an der spezialisierten Versorgung von Menschen mit Epilepsien
8. Verantwortungsbewusstsein, Teamfähigkeit und Einfühlungsvermögen
9. Freude am interdisziplinären Arbeiten und an kontinuierlicher Weiterbildung
10. Bereitschaft zum Schichtdienst
Wir bieten:
11. eine vielseitige, verantwortungsvolle Tätigkeit in einem spezialisierten Bereich der Neurologie
12. Möglichkeit der Weiterbildung zur Epilepsie-Nurse
13. moderne technische Ausstattung (inkl. Video-EEG-Monitoring)
14. ein wertschätzendes, kollegiales Arbeitsklima in einem engagierten Team
Alle weiteren Vorteile, die wir als UKGM Ihnen anbieten können, berichten wir Ihnen gerne bei einem Kennenlerngespräch.
Das UKGM ist als familienfreundlicher Arbeitgeber zertifiziert. Am Klinikum besteht eine Kindertagesstätte. Die Vergütung erfolgt leistungsbezogen nach den Tarifverträgen für das UKGM und umfasst eine ergebnisorientierte Erfolgsbeteiligung. Zudem erhalten Sie ein RMV-Jobticket Premium für die Nutzung des regionalen ÖPNV in Hessen sowie die Möglichkeit zur Anschaffung eines Jobbikes über die Entgeltumwandlung gemäß Tarifvertrag UKGM. Bei Aufnahme einer Tätigkeit am UKGM, unabhängig vom Einsatzort, ist der Nachweis eines ausreichenden Immunschutzes gemäß §§ 20, 23, 23a IfSG erforderlich.