Die Hochschule Neubrandenburg hat seit ihrer Gründung im Jahre 1991 unverwechselbare Kompetenzfelder in den Bereichen angewandte Forschung, Entwicklung und Wissenstransfer ausgebildet. Sie ist das wissenschaftliche Zentrum der Region. Durch die enge Zusammenarbeit mit Praxispartnern von Unternehmen und Einrichtungen der verschiedensten Branchen sind Studium, Lehre und Forschung an unserer Hochschule anwendungsbezogen ausgerichtet. Durchführung von Lehrveranstaltungen im Bereich Deutsch als Fremdsprache auf den Niveaustufen A1 bis C1/C2 im Umfang von bis zu 24 Semesterwochenstunden
Entwicklung und Fortschreibung eines hochschulweiten DaF-Konzepts
Mitwirkung bei der Koordination und Organisation des Lehrangebotes des Sprachenzentrums
Konzeption, Erstellung, Weiterentwicklung und Evaluierung von Lehr- und Prüfungsformaten einschließlich digitaler und E-Learning-Formate
Fachliche Beratung, Betreuung und Einstufung von Studierenden im Rahmen von Sprechstunden und Lernberatungen
Abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Universitätsdiplom, Master oder Magister) in Germanistik, Deutsch als Fremd-/Zweitsprache, Angewandter Linguistik, Philologie oder einem für die Lehrtätigkeit einschlägigen Fachgebiet
Nachgewiesene Lehrerfahrung im Bereich Deutsch als Fremdsprache, idealerweise in der hochschulischen Fremdsprachenausbildung
Erfahrung im Einsatz digitaler Lehr-/Lernformate und E-Learning-Tools
Ausgeprägte Team- und Kommunikationsfähigkeit sowie Organisationskompetenz und Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten im Lehrbetrieb
~ flexible Arbeitszeiten
~ 30 Tage Urlaub
~ die Möglichkeit zur Weiterbildung
~ Möglichkeit zum Dienstradleasing
Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen. Die damit verbundenen Daten werden sechs Monate nach Abschluss des Bewerbungsprozesses gelöscht.