1. Mindestens dreijährige abgeschlossene Berufsausbildung im Handwerk (Schreiner/in, Dachdecker/in, Mechaniker/in oder vgl.)
2. Teamfähigkeit und Flexibilität
3. Selbständige und sorgfältige Arbeitsweise
4. Ausführen von Fachhandwerksarbeiten nach Vorgabe
5. Ausbesserungsarbeiten und Reparaturen an Gebäuden sowie TGA Einrichtungen
6. Pflege des Werksgeländes sowie Reinigungsarbeiten
7. Montage- und Demontagetätigkeiten
8. Durchführung von einfachen Tischler- und Holzarbeiten im Rahmen von Reparatur-, Wartungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
9. Wartungs- und Instandhaltungsaufgaben an Gebäuden sowie TGA Einrichtungen
10. Lager- und Verwaltungstätigkeiten
11. Transportarbeiten
12. Anlagenbedienung, z.B. Abwasserbehandlungsanlage und Durchführen von Messungen
13. Bei Bedarf Winterdienst und Sonderaufgaben
14. Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfung und Wartung prüfpflichtiger Betriebsmittel und Anlagen, wie z. B. Leitern, Tritte und weitere Sicherheitseinrichtungen, gemäß geltender Vorschriften und Normen (DGUV, BetrSichV)