* aktiver Nachtdienst, d. h. Unterstützung der pädagogischen Fachkräfte bei der Regelung von anfallenden nächtlichen Konflikten und Vorkommnissen
* Wahrnehmung der Aufsichtspflicht
* Ansprechpartner:in bei extrem hoher Bedürftigkeit und Ängsten der Kinder und Jugendlichen
* einfühlsamer und konsequenter Umgang mit den Kindern und Jugendlichen
* adäquater Umgang mit den unterschiedlichen und zum Teil starken Entwicklungsdefiziten und Verhaltensauffälligkeiten der Kinder und Jugendlichen
* Wahrnehmung des Schutzauftrages gemäß § 8a SGB VIII
* Dokumentation mittels EDV
* Mitwirken an Fall-, Team- und Dienstbesprechungen sowie Teilnahme an Supervision