* Aufsuchende Arbeit im Rahmen von Familien- und Einzelfallhilfe gem. §§ 30, 31, 35, 35a und 41 SGB VIII
* Betreuung und Unterstützung von Familien in ihrem häuslichen Umfeld
* Entwicklung und Umsetzung individueller Hilfepläne in Zusammenarbeit mit den Familien
* Beratung in Erziehungsfragen sowie bei Alltagsproblemen
* Förderung der sozialen Kompetenzen und Ressourcen der Familienmitglieder
* Zusammenarbeit mit Schulen, Jugendämtern und anderen sozialen Einrichtungen
* Dokumentation der Hilfeprozesse und Erstellung von Berichten
* Teilnahme an Team- und Fallbesprechungen sowie Supervisionen