Ausbildung zum/zur Justizfachangestellten
Ein Gerichtsprozess ist eine komplexe Angelegenheit, bei der Anträge gestellt und Fristen eingehalten werden müssen. Am Ende fällt ein Richter das Urteil.
Die zentrale Stelle in einem gerichtlichen Verfahren sind die Justizfachangestellten. Sie arbeiten an Amtsgerichten oder in Staatsanwaltschaften und erfüllen wichtige Aufgaben.
Als Organisationstalent sorgen Justizfachangestellte für einen reibungslosen Ablauf des Verfahrens. Sie leiten Informationen weiter, überwachen Fristen oder veranlassen die Zustellungen von Urteilen.
Als wichtigste Ansprechperson im Gerichtsverfahren erstellen sie eigenverantwortlich das Protokoll. In den Staatsanwaltschaften managen sie den gesamten Schriftverkehr.
Mit Einfühlungsvermögen und Fingerspitzengefühl beantworten sie kompetent Anfragen zu den Verfahren.
Die Ausbildung dauert 3 Jahre und findet im dualen System am Ausbildungsgericht und in der Berufsschule statt.
Während der praktischen Ausbildung durchlaufen die Auszubildenden nahezu alle Abteilungen des Amtsgerichts und lernen auch die Staatsanwaltschaft kennen.
Die Ausbildung endet mit einer schriftlichen und praktischen Abschlussprüfung. Bei guten Leistungen ist eine vorgezogene Abschlussprüfung bereits nach 2,5 Jahren möglich.