Stellenbeschreibung
Zur Unterstützung unseres Teams im Geschäftsbereich Planung suchen wir Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt als Bauingenieur (w/m/d) Straßenplanung und Straßenentwurf – Außenstelle Netphen. Zu Ihren Aufgaben gehören insbesondere: Erarbeitung des Straßenentwurfs von Neubau-, Ausbau-, und Umbaumaßnahmen einschließlich aller Nebenanlagen und – betriebe sowie der wassertechnischen und lärmtechnischen Fachbeiträge gemäß HOAI § 47, Leistungsphasen 1-5 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung und Ausführungsplanung) Erstellung von weiteren erforderlichen Planungen wie z.B. Entwässerungsanlagen, Lärmschutz und Straßenausstattung Vergabe von Ingenieurleistungen und Abwicklung der Ingenieurverträge Verhandlung mit Trägern öffentlicher Belange Das sollten Sie mitbringen: mindestens ein abgeschlossenes Studium als Bachelor/Dipl.-Ing. (FH) der Fachrichtung Bauingenieurwesen mit dem Schwerpunkt Infrastrukturplanung/Verkehrswesen oder vergleichbare Qualifikation Kenntnisse im Bereich der Verkehrs- und Straßenplanung einschl. des zugehörigen Kreuzungsrechts sowie der einschlägigen technischen Normen und Regelwerke des Straßen- und Ingenieurbaus sowie mehrjährige Erfahrung in der Planung von Projekten im Bereich Infrastruktur und Straßenverkehrsplanung Kenntnisse in den Bereichen Vergabe- und Bauvertragsrecht sowie Kenntnisse im Bereich Bau- und Planungsrecht, insbesondere des Planfeststellungsverfahrens Sicherer Kenntnisse der einschlägigen Richtlinien und Verordnungen Sichere Kenntnisse der deutschen Sprache Das wäre wünschenswert: Führerschein Klasse B Gute EDV-Kenntnisse sowie sichere Beherrschung von MS-Office Programmen Zu Ihren persönlichen Stärken zählen: Ausgeprägte soziale und kommunikative Kompetenz Engagierte, zuverlässige, verantwortungsbewusste, selbstständige Arbeitsweise Freude an der Arbeit im Team Die Auswahl erfolgt durch eine Kommission. Bitte bewerben Sie sich über unser Karriereportal. Entgeltgruppe: 12 Die Vergütung erfolgt gemäß o.g. Entgeltgruppe entsprechend den tariflichen Eingruppierungsvorschriften des. Über die Anerkennung der Entgeltstufe wird entsprechend der individuellen Arbeitserfahrung entschieden.