Einleitung: Unsere Behörde ist für den Aufenthalt von Ausländer*innen verantwortlich. Wir übernehmen die Sachbearbeitung im Zusammenhang mit Drittstaatsangehörigen und EU-Bürger*innen.
Zu Ihren Aufgaben gehören u.a. die Steuerung des Zuzugs von Ausländer*innen nach Deutschland, die Regelung des Aufenthalts im Bundesgebiet sowie eventuelle Vorbereitungen von Aufenthaltsbeendigungen.