Die Stadt Stadtilm sucht ab dem 01.01.2026 Reinigungs-/Hilfskräfte (m/w/d) für den Bereich Städtische Objekte der Stadt Stadtilm
IHRE AUFGABEN
* Reinigung Städtischer Objekte und bei Bedarf in weiteren Einrichtungen der Stadt Stadtilm (u.a. Fußbodenreinigung, Toilettenreinigung und -desinfektion, Leeren von Papier- und Abfallkörben, Staubwischen und Aufräumarbeiten, Glasreinigung, Grundreinigung).
* Einhaltung der Hygiene- und Reinigungsrichtlinien.
* Anwendung der Reinigungschemikalien unter Einhaltung der Sicherheitsvorschriften.
* Bedarfsorientierte Arbeiten im Außengelände der Objekte (z.B. Winterdienst, Grünpflege)
WAS WIR VON IHNEN ERWARTEN
* Sie verfügen idealerweise über Erfahrungen im Bereich der (Gebäude-) Reinigung. Zeitliche und örtliche Flexibilität sowie die Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten sowie Mehrarbeit im Bedarfsfall.
WAS WIR UNS VON IHNEN WÜNSCHEN
* zuverlässige und gewissenhafte Arbeitsweise
* Belastbarkeit und Flexibilität
* Einsatzbereitschaft mit flexiblen und geteilten Einsatzzeiten von Montag bis Freitag
* freundliches Auftreten
* Führerschein Klasse B und eigener PKW erforderlich
WAS WIR IHNEN BIETEN KÖNNEN:
* Beschäftigungsart: Teilzeit, vorerst befristet für ein Jahr / 25 Wochenstunden
* Vergütung: Tarifliche Vergütung nach TVöD mit einer Jahressonderzahlung, betriebliche Altersvorsorge sowie tarifliche Sonderleistungen des öffentlichen Dienstes
* Urlaub: 30 Tage Urlaub
SIND SIE INTERESSIERT?
Dann senden Sie bitte Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis zum 31.10.2025 an die Stadtverwaltung Stadtilm, Personalabteilung, Straße der Einheit 1, 99326 Stadtilm.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen bitten wir von der Übersendung der Bewerbungsunterlagen per E-Mail abzusehen. Nutzen Sie für eine Online-Bewerbung bitte das thaff-thueringen.de – Portal.
Mit Einreichen der Bewerbung wird der Stadtverwaltung Stadtilm ausdrücklich die Zustimmung erteilt, die an uns übermittelten personenbezogenen Daten durch hierfür befugte Personen zum Zweck des Stellenbesetzungsverfahrens gemäß EU-DSGVO zu erfassen und zu nutzen. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf führt zum Ausschluss aus dem laufenden Verfahren.
Wir weisen darauf hin, dass wir keine Eingangsbestätigungen verschicken und keine Bewerbungsunterlagen zurücksenden. Bitte verwenden Sie keine Bewerbungsmappen, Schnellhefter und Klarsichthüllen. Die Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerberinnen/Bewerber werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens ordnungsgemäß vernichtet. Bei gewünschter Rücksendung der Unterlagen bitten wir, einen entsprechenden, ausreichend frankierten und adressierten Rückumschlag beizufügen. Durch die Bewerbung entstehende Kosten werden nicht rückerstattet.
Petermann
Bürgermeister