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 Als Rechtspfleger (m/w/d) arbeitest Du als hochqualifizierter Fachjurist bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie dessen Verwaltungen. Du bist nicht an Weisungen, sondern ausschließlich an das Recht und Gesetz gebunden. Versteigerung von Häusern, Wohnungen und Grundstücken 
 Beaufsichtigung, Kontrolle und Beratung von Betreuerinnen/Betreuern 
 Bei Staatsanwaltschaften: Überwachung von verhängten Freiheits- und Geldstrafen, von Haftantritten und -entlassungen, gegebenenfalls Ausstellung von Haftbefehlen 
 Allgemeine- oder Fachgebundene Hochschulreife 
 Ausgeprägtes Interesse für soziale und wirtschaftliche Zusammenhänge 
 Bereitschaft in vielfältigen Aufgabengebieten bei Gerichten oder Staatsanwaltschaften selbstständig und eigenverantwortlich tätig werden zu wollen 
 deutsche Staatsangehörigkeit gemäß Artikel 116 des Grundgesetzes; Dein Duales Studium im Detail: 
 Das juristisch geprägte Duale Studium beginnt immer zum 01.08. eines Jahres und dauert insgesamt drei Jahre 
 Während Deiner praktischen Ausbildung an einem Gericht, einer Staatsanwaltschaft oder einem Oberlandesgericht, welches möglichst wohnortsnahe ist, lernst Du an echten Fällen (insgesamt 12 Monate)
 Dieser findet jeden ersten Montag im Monat zwischen 15:30 und 16:00 Uhr statt. 
 Dort kannst Du Deine Bewerbungsunterlagen, bestehend aus einem Motivationsschreiben, Lebenslauf, sowie Zeugnissen, bequem online einreichen. 
! Bei der Justiz.NRW arbeiten rund 43.000 Menschen bei 204 Gerichten, 19 Staatsanwaltschaften und drei Generalstaatsanwaltschaften, 36 Justizvollzugseinrichtungen, fünf Jugendarrestanstalten und 19 Dienststellen des ambulanten Sozialen Dienstes gemeinsam für ein Ziel: Ein gerechtes Miteinander in der Gesellschaft. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter profitieren dabei von unterschiedlichen Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung, einer guten Work-Life-Balance, sicheren Arbeitsplätzen und der Möglichkeit der Verbeamtung. 
 Die Justiz.NRW steht für Chancengleichheit und begrüßt Bewerbungen aus allen Teilen der Gesellschaft. Wir fördern insbesondere die berufliche Entwicklung von Frauen. Sie werden nach dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Justiz.NRW sieht sich der Gleichstellung von Beschäftigten mit und ohne Schwerbehinderung in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung und gleichgestellter Menschen mit Behinderung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt.