Kontrolle der städtischen Bäume (Verkehrssicherungspflicht nach DA) im Zuständigkeitsbereich des Bereiches 6, Abt. 6.7 – Grünflächen und Gewässer (EDV-gestützt)
Abwicklung des Auftragswesens (Vergabe – Kontrolle – Abrechnung) der Baumpflegemaßnahmen mit dem ebwo AöR und externen Fachfirmen (fachliche Weisungsbefugnis)
Fertigung von Stellungnahmen zu Maßnahmen von Versorgungsträgern und deren Überwachung, sowie Überwachung von Tiefbaufirmen bei Straßenbaumaßnahmen der DIN 18920 in Verbindung mit R-SBB
anteilige Übernahme der Tätigkeit der Koordinierungsstelle bei Abt. 6.6 (fachliche Beratung und Kontrolle von Tiefbaumaßnahmen im Umfeld städtischer Bestandsbäume), Koordinierung von Straßenaufbrüchen von Ver- und Entsorgungsträgern