Jetzt Karrierechancen
Bauingenieur*in (m/w/d) (Diplom (FH)/Bachelor) Planung oder Bau Unterstützen Sie uns im Bereich Ingenieurwesen, Technik, IT
Einsatzorte: Coesfeld | Münster Starttermin: zum nächstmöglichen Zeitpunkt Bewerbungsfrist: 31.12.2026
Gestalten Sie die Mobilität in der Region und in ganz NRW aktiv mit. Werden Sie Teil unseres Teams als Bauingenieur*in (m/w/d) (Diplom (FH)/Bachelor) Planung oder Bau und übernehmen Sie Verantwortung für eine leistungsfähige Infrastruktur direkt vor Ihrer Haustür.
Wir sind der Ansprechpartner Nummer eins, wenn es um Bundes- und Landesstraßen oder Rad(schnell)wege im bevölkerungsreichsten Bundesland geht. Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für den Standort Region I NL Münsterland, für den Dienstort Coesfeld oder Münster eine/n Bauingenieur*in (m/w/d) (Diplom (FH)/Bachelor) Planung oder Bau.
Projektarbeit in allen Phasen von besonders komplexen Projekten in den Bereichen
Brückenbau
Vorbereitung und Abwicklung von Bau-/Ingenieurverträgen sowie Betreuung von Ingenieurbüros
abgeschlossenes Studium im Bereich Bauingenieurwesen oder Wirtschaftsingenieurwesen, Fachrichtung Bau, eines vergleichbaren Studienganges (Diplom (FH)/Bachelor) oder
Bei Bewerbungen für den Bereich Brückenbau muss ein fachlicher Schwerpunkt des Bauingenieurstudiums im konstruktiven Ingenieurbau nachgewiesen werden.
Hinweis: Sofern Sie noch nicht über eine mindestens dreijährige Berufserfahrung verfügen, erfolgt die Eingruppierung unter Zuweisung entsprechender Teilaufgaben zunächst in die nächstniedrigere Entgeltgruppe (E 11 TV-L).
Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben
garantierte Arbeitsplatzsicherheit und Altersversorgung des öffentlichen Dienstes
Ein kollegiales Arbeitsumfeld.
Christian Müller
Der Landesbetrieb Straßenbau lebt die Gleichstellung der Geschlechter im Land NRW und fördert insbesondere die berufliche Entwicklung von Frauen. Daher freuen wir uns insbesondere über Bewerbungen von Frauen und bevorzugen diese nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes.
Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber finden bei gleicher Eignung im Sinne des Sozialgesetzbuches IX besondere Berücksichtigung.
Eine Beschäftigung in Teilzeit ist grundsätzlich möglich, soweit nicht im Einzelfall zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen.
Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.