Verantwortung für die Einrichtung
Die Stellvertretende Leitung ist verantwortlich für die enge Zusammenarbeit mit der Kitaleitung, die Mitarbeit bei der pädagogischen Weiterentwicklung und organisatorische Führung der Einrichtung.
Aufgaben umfassen Teamentwicklung, Kooperation mit den Eltern im Sinne der Erziehungspartnerschaft und Verwaltungsaufgaben. Die Anforderungen ergeben sich aus dem Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetz (HKJGB) § 25b.
Fachkräfte mit Erfahrung
Wir suchen nach einer Fachkraft mit mehrjähriger Berufserfahrung in einer Kita oder verschiedenen Einrichtungen.
* Kenntnisse in Bezug auf den Hessischen Bildungs- und Erziehungsplan sind erforderlich sowie Erfahrungen in der Entwicklung und Sicherung von einrichtungsspezifischen Qualitätsstandards.
Unbefristete Anstellung
Die Anstellung ist unbefristet mit bis zu 39 Std./Woche.
Wir bieten tarifliches Gehalt, je nach Größe der Einrichtung und Belegungszahlen, plus verlässliche tarifliche Jahressonderzahlungen und Leistungsentgelte sowie SuE-Zulagen.