Die Stadt Erftstadt ist zugleich eine traditionsreiche als moderne wachsende Stadt im südlichen Rhein-Erft-Kreis. Mit der Nähe zu den Großstädten Köln und Bonn und dem Naturpark Eifel bietet sie ihren rund 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern einen lebenswerten Wohn- und Arbeitsstandort „Tür an Tür mit der Natur“. Mit der Ansiedlung einer Dependance der Hochschule des Bundes wird Erftstadt zudem Hochschulstandort. Darüber hinaus verfügt die Stadt über ein vielfältiges Freizeitangebot im Bildungs- sowie Kultur- und Sportsektor.
Im Zuge einer Nachfolgeregelung wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine erfahrene und innovative Führungskraft als
Erste Beigeordnete/Erster Beigeordneter (w/m/d)
gesucht.
In dieser herausgehobenen Position obliegt Ihnen die Leitung des Dezernates III sowie die Funktion der allgemeinen Vertretung der Bürgermeisterin.
Dem Dezernat III sind derzeit
* das Ordnungsamt
* das Amt für Bildung und Kultur sowie
* das Amt für Jugend und Familie
zugeordnet. Eine Änderung des Geschäftskreises bleibt vorbehalten.
Gemäß § 71 Abs. 1 Satz 3 GO NRW wird die/der Beigeordnete durch den Rat der Stadt Erftstadt für die Dauer von acht Jahren gewählt und in ein Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Eine spätere Wiederwahl ist möglich. Die Besoldung richtet sich nach der Eingruppierungsverordnung für Land Nordrhein-Westfalen. Demnach erfolgt diese derzeit nach Besoldungsgruppe B 2/B 3 LBesG NRW zuzüglich einer Aufwandsentschädigung.
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