Durchführung ambulanter Hilfen zur Erziehung, insbesondere:Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII)Erziehungsbeistandschaft / Betreuungshelfer (§ 30 SGB VIII)Hilfen für Volljährige (§ 41 SGB VIII)Hilfe zur SelbsthilfeAbwendung von 8a FällenBeratung, Begleitung und Unterstützung von Familien, Kindern, Jugendlichen und ErwachsenenFörderung von Selbstständigkeit,Alltagskompetenzen und sozialer TeilhabeRessourcenorientierte Arbeit im Lebensumfeld der Klient*innenKooperation mit Jugendämtern, Schulen und weiteren NetzwerkpartnernFachliche Dokumentation und Teilnahme an Hilfeplangesprächen