Die Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern mit rund 90 Beschäftigten gewährleistet als Körperschaft des öffentlichen Rechts die gesetzliche Unfallversicherung im Landes- und Kommunalbereich für rund 450.Sie ist ein moderner Dienstleister im Bereich der Sozialversicherungen. In der Präventionsabteilung ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle
unbefristet und in Vollzeit zu besetzen. Die Präventionsabteilung der Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern unterstützt die Kommunen und das Land in ihren Betrieben und Schulen sowie die rechtlich selbständigen Mitgliedsunternehmen der Unfallkasse bei den Aufgaben rund um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz mit einer Vielzahl von Seminaren, Besichtigungen, Beratungen und Projekten unter Einsatz verschiedener Medien.
die Vertretung der Ermittlungsergebnisse im Widerspruchs- oder Klageverfahren, ggf. auch vor Gericht
Schulungen zu Arbeits- und Gesundheitsschutzthemen sowie zu Berufskrankheiten
die Lärm-, Gefahrstoff-, Bio- und Klimamessung am Arbeitsplatz und Bewertung der Ergebnisse
ein abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium in den Bereichen Ingenieur- oder Naturwissenschaften (Dipl.-Ing., Dipl.-Ing. (FH), Bachelor)
mehrjährige berufliche Erfahrungen nach Abschluss des Studiums im Studienfach
Kenntnisse und berufliche Erfahrungen in der Gestaltung und Durchführung von Seminaren, Schulungen und Projektarbeit (wünschenswert)
grundlegend sind gute Ausdrucksfähigkeit der deutschen Sprache in Wort und Schrift
Führerschein der Klasse B und Bereitschaft zum Außendienst, i.d.R. eintägige Dienstreisen
eine unbefristete Anstellung
eine Vergütung nach Entgeltgruppe 11 TVöD (VKA)
eine 39 Stunden/Woche an 5 Tagen (Mo-Fr)
eine umfangreiche Einarbeitung und regelmäßige Fortbildungsmöglichkeiten
familienfreundliche und flexible Arbeitszeiten
Rahmenbedingungen des öffentlichen Dienstes (Betriebliche Altersversorgung, 30 Tage Urlaub und ab 2027 31 Tage Urlaub (zusätzlich arbeitsfrei an Heiligabend und an Silvester), Jahressonderzahlung, leistungsorientierte Vergütung usw.)
Vertrauliche Personalsache
Die Unfallkasse MV strebt die Erhöhung des Frauenanteils in unterrepräsentierten Bereichen an und fordert qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Solange Frauen in diesem Bereich der Unfallkasse MV unterrepräsentiert sind, werden Frauen bei gleichwertiger Qualifikation bevorzugt berücksichtigt (GlG MV § 7 Abs. 3).
Bewerberinnen und Bewerber mit anerkannter Schwerbehinderung oder Gleichstellung gemäß § 2 Abs. 3 SGB IX, werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Dazu ist es sinnvoll, schon in der Bewerbung ausdrücklich auf die Schwerbehinderung oder Gleichstellung aufmerksam zu machen und den Nachweis zu erbringen.
Für Rückfragen steht Ihnen unsere Personalleiterin Frau Buhr-Schultz unter der Telefonnummer 0385/51 81 -210 oder per Mail ( jana.