Ihre Aufgaben und Tätigkeiten
Als Rechtspflegerin oder Rechtspfleger arbeiten Sie als Fachjuristin bei Gerichten und Staatsanwaltschaften. Sie übernehmen wichtige Teile der Rechtspflege und wahrnehmen die ihnen aufgrund eines Bundesgesetzes übertragenen Aufgaben in sachlicher Unabhängigkeit.
Ihre Entscheidungen sind ausschließlich im Rechtsmittelverfahren überprüfbar. Dies unterscheidet sie von anderen Beamten. Die Vielseitigkeit Ihrer Aufgabenbereiche ist breit gefächert und umfasst wichtige Aspekte der Rechtspflege.
In den übertragenen Aufgaben handelt es sich hauptsächlich um ehemals richterliche Geschäfte. Dazu gehören u.a.:
* Entscheidungen in Grundbuchsachen, z.B. Eintragung von Eigentumswechseln an Grundstücken und Eigentumswohnungen oder von Hypotheken und Grundschulden zur Kreditsicherung;
* Entscheidung über fast alle Eintragungen in Registersachen (Handels-, Genossenschafts-, Güterrechts-, Vereinsregister);
* Erteilung von familienrechtlichen Genehmigungen;
* Aufgaben des Familiengerichts sowie des Betreuungsgerichts, insbesondere Verpflichtung von Betreuern, Vormündern und Pflegern sowie Überwachung deren Tätigkeit;
* Aufgaben des Nachlassgerichts, z.B. Testamentseröffnungen und Erteilung von Erbscheinen;
* Wahrnehmung der Aufgaben bei den Rechtsantragsstellen der Gerichte: In diesen Stellen helfen Sie Rechtssuchenden weiter (z.B. durch Aufnahme von Klagen) und erteilen in Fällen der Beratungshilfe kostenlos Rechtsauskünfte;
* Festsetzung der in Zivil-, Familien- und Strafsachen zu erstattenden Kosten sowie der Rechtsanwaltsvergütung;
* Bearbeitung der Insolvenzverfahren nach deren Eröffnung;
* Durchführung von Zwangsversteigerungsterminen, Zwangsverwaltung;
* Aufgaben des Vollstreckungsgerichts; dazu gehören u.a. der Erlass von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen bei der Pfändung von Forderungen (z.B. Gehalt), aber auch Vollstreckungsschutzverfahren;
* Vollstreckung von Geld- und Haftstrafen bei den Staatsanwaltschaften (einschließlich des Erlasses von Haftbefehlen und Steckbriefen);
* Aufgaben im Bereich der Justizverwaltung (z.B. als Geschäftsleiter eines Gerichts oder einer Staatsanwaltschaft).