Beruf als Rechtspfleger/in
Der Beruf des Rechtspflegers ist geprägt durch Unabhängigkeit und Eigenverantwortlichkeit. Als Beamter des gehobenen Justizdienstes ist er an Weisungen nicht gebunden, sondern lediglich an das Recht und die Gesetze.
* Er entscheidet wie ein Richter unabhängig und eigenverantwortlich über Anträge und rechtliche Entscheidungen.
* Aufgaben sind vielfältig und reichen von der Bearbeitung von Anträgen bis hin zur Durchsetzung von rechtlichen Entscheidungen.
Diese abwechslungsreiche und attraktive Tätigkeit bietet auch einen umfangreichen Fortbildungsmöglichkeiten sowie finanzielle Sicherheit und gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf.