* fachliche und personelle Leitung eines eigenen Aufgabenbereichs
 * selbständige Bearbeitung der allgemeinen und besonderen Aufgaben des Bereichs
 * Vorbereitung, Ausarbeitung und Mitwirkung bei Grundsatzentscheidungen
 * Mitwirkung im Rahmen der Haushaltsplanung und Budgetverantwortung
 * enge Kooperation mit externen Stellen
 * Abwesenheitsvertretung für den Bereich Kinder & Jugend
 Es bestehen Überlegungen, ca. ein Jahr nach Stellenbesetzung die Leitung des Fachdienstes Kinder & Jugend in die Aufgaben der ausgeschriebenen Stelle zu integrieren.