Ihre Aufgaben
Zu den Aufgaben gehört es, die Fachgebiete in den Bereichen Lehre, Forschung und Weiterbildung zu vertreten.
Dies umfasst insbesondere:
* die Lehre im Studiengang "Berufspädagogik für Gesundheitsfachberufe"
* den Ausbau vorhandener didaktischer Konzepte von Lehr- und Lernprozessen im Studiengang "Berufspädagogik für Gesundheitsfachberufe"
* die Weiterentwicklung einer Didaktik der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen
* die Gestaltung der Lehr- und Lernortkooperationen (zwischen Hochschule, Universität und beruflicher Praxis)
* die Mitarbeit im Hochschulzentrum für berufliche Lehrer:innenbildung Neubrandenburg
1. Ihr Profil
Erwartet werden:
* ein abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium
* Erfahrungen im Bereich der angewandten Berufspädagogik
* Qualifikation entsprechend § 58 Abs. 3 LHG M-V, wonach eine Zweite Staatsprüfung oder eine gleichwertige Qualifikation sowie eine mindestens dreijährige Schulpraxis nachweisbar sind
Wünschenswert sind:
* einschlägige Erfahrungen im Gesundheits- und Sozialwesen, bspw. eine abgeschlossene Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf
* fachwissenschaftliche Berührungspunkte im Bereich der Pflege, Psychologie oder Prävention
Das vollständige Anforderungsprofil entnehmen Sie der Stellenausschreibung der Hochschule Neubrandenburg.
2. Das bieten wir Ihnen
* eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabe
* die Möglichkeit zur Weiterbildung
* Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
* die Möglichkeit zur Verbeamtung, sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind
* Möglichkeit zum Dienstradleasing
* die Möglichkeit, auch von zu Hause zu arbeiten
* eine attraktive Altersabsicherung
* flexible Arbeitszeiten
3. Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.
Bewerbungen von Frauen begrüßen wir besonders.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.
Es handelt sich um eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit. Ihre Eignung dazu wird im Rahmen einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü 3) gemäß § 10 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG M-V) festgestellt.
Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.
Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten.