Über Uns
Freiherr-vom-Stein-Schule Herbstein
Ihre Aufgaben
Die allgemeinen Erwartungen an die neue Stelleninhaberin/den neuen Stelleninhaber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung, den allgemeinen Hinweisen für die Besetzung von Funktionsstellen an Schulen auf den Internetseiten des Hessischen Kultusministeriums und dem Erlass zum Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen vom 24. November 2017 (ABI. 1/18, S. 35 ff.).
* Zusammenarbeit mit anderen Lehrkräften, Schulleitung, Eltern und Interessenvertretern
* Teilnahme an regelmäßig stattfindenden Konferenzen
* Weiterentwicklung der Unterrichtsqualität durch Teilnahme an Fortbildungen
* Interesse Arbeitsgemeinschaften im Bereich des Ganztages zu leiten sowie in einer Eingangsstufenklasse zu unterrichten
Unsere Anforderungen
Für die zu besetzende Stelle wird zwingend vorausgesetzt:
* Lehramt an Grundschulen
Die nachstehenden Anforderungen sind erwünscht:
* Wir suchen eine engagierte Lehrkraft, die mit Freude und Offenheit mit Schülerinnen und Schülern arbeitet, sich eng und vertrauensvoll mit Kolleginnen und Kollegen sowie der Schulleitung vernetzt aber auch neuen Lehr- und Lernmethoden sowie dem inklusiven Gedanken gegenüber aufgeschlossen ist.
Nach Möglichkeit Fakultas in einem der folgenden Fachbereiche
* Musik
* Kunst
* Kath. Religion
* Sport (oder Unterrichtserlaubnis Schwimmen)
Darüber hinaus werden folgende Kompetenzen und Fähigkeiten als besonders relevant angesehen:
* Organisations- und Planungsfähigkeit
* Beratungskompetenz
* Konflikt- und Kritikfähigkeit
* Motivationsfähigkeit
* Kooperationsfähigkeit
* Teamfähigkeit
* Genderkompetenz
* Interkulturelle Kompetenz
* Medienkompetenz
* Fortbildungsbereitschaft
Allgemeine Hinweise
Wir bitten Sie, das elektronische Bewerbungsverfahren zu nutzen und von Bewerbungen auf dem Postweg oder per E-Mail abzusehen. Die Bewerbungsunterlagen laden Sie bitte innerhalb des Bewerbungsvorganges hoch.
Sollten dennoch Bewerbungen auf dem Postweg bei uns eingehen, werden diese nach Abschluss des Verfahrens aus Gründen des Verwaltungsaufwandes und der damit verbundenen Kosten nicht zurückgeschickt, es sei denn der Bewerbung lag ein ausreichend frankierter Rückumschlag bei.
Wegen der Unterrepräsentanz von Frauen in Funktionsstellen des hessischen Schuldienstes werden weibliche Lehrkräfte aufgefordert, sich um die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle zu bewerben. Bei der ausgeschriebenen Funktionsstelle besteht aufgrund der jeweiligen Frauenförder- und Gleichstellungspläne eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gem. § 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), geändert durch Gesetz vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2541, 2571), werden bei der Auswahl im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u.a. folgende Gesprächspartner zur Verfügung:
* Ihre derzeit zuständige Schulleiterin/Ihr derzeit zuständiger Schulleiter,
* Ihre derzeit zuständige schulfachliche Dezernentin/Ihr derzeit zuständiger schulfachlicher Dezernent,
* die schulfachliche Dezernentin/der schulfachliche Dezernent des Aufsichtsbereiches für die zu besetzende Stelle,
* die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte für Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für die zu besetzende Stelle,
* die Schwerbehindertenvertretung der Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für die zu besetzende Stelle.