Verwaltungsinterne Qualifizierungsmaßnahme Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist die Funktion des Medizinproduktebeauftragten (m/w/d) im Amt für Brand- und Katastrophenschutz / Rettungsdienst zu besetzen. Der Medizinproduktebeauftragte (m/w/d) ist gem. § 6 Abs. 2 Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) zuständig für : die Aufgaben einer Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten sowie bei der Umsetzung von notwendigen korrektiven Maßnahmen, die Koordinierung interner Prozesse der Gesundheitseinrichtung zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber und die Koordinierung der Umsetzung korrektiver Maßnahmen und der Rückrufmaßnahmen durch den Verantwortlichen nach § 5 des Medizinproduktegesetzes in den Gesundheitseinrichtungen. Zur Wahrnehmung der Funktion des Medizinproduktebeauftragten (m/w/d) ist die Absolvierung des Grundlehrgangs zum Medizinproduktebeauftragten (Basislehrgang gem. MPBetreibV) erforderlich. Dieser Lehrgang erstreckt sich über zwei Tage und vermittelt insbesondere folgende Inhalte : Einführung in das Medizinprodukterecht, Rechtsgrundlagen, Grundbegriffe und Kennzeichnungen, Anforderungen der MPBetreibV, Aufgaben und Pflichten, Medizinprodukteüberwachung, Zusammenarbeit mit Medizinprodukteberatern, Sicherheitsbeauftragten, Behörden und sonstigen Stellen, Dokumentationen, Medizinproduktesicherheit sowie Richtiges Einweisen in Medizinprodukte. ________________________________________________________________________ Sofern Sie an der Absolvierung des Grundlehrgangs zum Medizinproduktebeauftragten (m/w/d) und an der Wahrnehmung der Funktion des Medizinproduktebeauftragten (m/w/d) interessiert sind, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung in unserem internen Online-Bewerbungsportal bis zum 23.03.2026. Bitte beachten Sie, dass Bewerbungen in Papierform oder per E-Mail nicht berücksichtigt werden können. Bei Fragen steht Ihnen Herr Lange, Telefon: 03643/762 257 gern zur Verfügung.