Ihre Aufgaben
* Koordination und aktive Gestaltung der den gesellschaftswissenschaftlichen Fachbereich betreffenden organisatorischen, verwaltungstechnischen und inhaltlichen Belange
* Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der methodischen und didaktischen Unterrichtsarbeit im gesellschaftswissenschaftlichen Fachbereich
* Auf- und Ausbau sowie Pflege von Kontakten u. a. im Rahmen der Wertevermittlung zu außerschulischen Kooperationspartnern sowie Koordination von Workshops z. B. mit sozialen Trägern wie Spiegelbild, mit dem Kompetenzzentrum Rechtsextremismus des LfV Hessen etc. Zudem Zusammenarbeit mit der Partnerschaft für Demokratie im Rheingau-Taunus-Kreis und Koordination von Wettbewerbsteilnahmen im gesellschaftswissenschaftlichen Fachbereich
* Unterstützung der Schulleitung bei der inhaltlichen Vorbereitung und Durchführung von regelmäßigen Fach-, Fachbereichs- und Gesamtkonferenzen sowie Entwicklung eines Fortbildungskonzepts für den gesellschaftswissenschaftlichen Fachbereich
* Unterstützung bei der Planung und Umsetzung der organisatorischen Prozesse im Rahmen der Abiturprüfungen, Koordination der fachspezifischen Vorbereitungen auf das Landesabitur für die Fächer des gesellschaftswissenschaftlichen Fachbereichs, Beratung von Kolleginnen und Kollegen bei der Erstellung von mündlichen Abiturprüfungen, Präsentationsprüfungen und besonderen Lernleistungen sowie deren Qualitätssicherung – auch in Bezug auf die Präsentationsprüfungen im Realschulzweig und die Projektprüfungen im Hauptschulzweig
* Koordination der Fachsprechenden des gesellschaftswissenschaftlichen Fachbereichs und Befähigung dieser zur Implementierung qualitätssichernder Maßnahmen, z. B. bei den Vergleichsarbeiten
* Entwicklung und Etablierung eines Konzeptes mit regelmäßigen Diskussions-, Debattier- und Vortragsveranstaltungen zu politisch-gesellschaftlich relevanten Themen- und Fragestellungen, z.B. Podiumsdiskussionen
* Planung und Koordination der SV-Wahlen und der Juniorwahlen sowie enge Zusammenarbeit mit dem schuleigenen Arbeitskreis "Schule in guter Verfassung" im Rahmen der Demokratiestärkung
* Entwicklung eines Konzeptes zur zukunftsfähigen Gestaltung der Religions- und Ethikkurse in allen Schulzweigen unter Einbezug der Fachkonferenzen und des Schulentwicklungsprozesses
* Mitarbeit im Schulleitungsteam und Unterstützung bei Schulentwicklungsaufgaben
Unsere Anforderungen
Für die Besetzung werden zwingend vorausgesetzt:
* Lehramt an Gymnasien (Sek I und II) mit der Fakultas für das Fach Politik und Wirtschaft oder Religion/Ethik
* Unbefristetes Tarifbeschäftigungs- bzw. Beamtenverhältnis auf Lebenszeit mit mindestens vierjähriger Unterrichtstätigkeit
Die nachstehenden Anforderungen sind wünschenswert und sollen weitgehend erfüllt werden:
* Fakultas (Sek I und II) für ein zweites Fach des gesellschaftswissenschaftlichen Fachbereichs
* Mindestens einjährige Leitungstätigkeit, nachgewiesen in der Wahrnehmung von schulischen Aufgaben
* Mitarbeit an der Weiterentwicklung von Schule, beispielsweise nachgewiesen durch Schulprogrammarbeit oder der Umsetzung von Schulentwicklungsprojekten, z. B. im Bereich Berufs- und Studienorientierung
* Nachgewiesene Mitarbeit bei der Koordination und Organisation von Projektarbeit sowie der Vernetzung mit außerschulischen Partnern und Institutionen
* Teamfähigkeit und Konfliktlösekompetenz
* sichere (schul-)rechtliche Kenntnisse insbesondere der Vorgaben für die gymnasiale Oberstufe und für das Landesabitur
* Nachgewiesene Tätigkeiten in der Umsetzung des Landesabiturs u.a. als Prüferin/Prüfer und Fachausschussvorsitzende/ Fachausschussvorsitzender
* Dialog- und Kommunikationsfähigkeit
* Beratungskompetenz
* Planungs- und Organisationsfähigkeit
* Genderkompetenz und interkulturelle Kompetenz
Allgemeine Hinweise
Bitte bewerben Sie sich innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist bevorzugt online über das Bewerber-/Karriereportal des Landes Hessen, da die Verarbeitung Ihrer Bewerbungsdaten stets im elektronischen Verfahren erfolgt. Die üblichen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, ggf. Schwerbehindertenausweis etc.) laden Sie bitte innerhalb des Bewerbungsvorgangs dort hoch. Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer).
Das Vorliegen der vorgenannten Anforderungen ist nachzuweisen z. B. durch entsprechende Tätigkeitsfelder, Mitarbeit in Arbeits- bzw. Steuergruppen, Fortbildungen oder die dienstliche Beurteilung. Der Besuch einschlägiger Fortbildungen ist durch entsprechende Nachweise zu belegen.
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Anerkennung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrerbildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom ABl. 01/22 S. 2) entsprechend.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gem. § 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), geändert durch Gesetz vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2541, 2571), werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerberinnen und Bewerber um Stellen von Schulleiterinnen und Schulleitern erklären zugleich ihr Einverständnis, dass ihre Bewerbungsunterlagen auch dem Schulträger zur Kenntnis gegeben werden.
Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Dienststelle in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der Beurteilung zu setzen.
Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen für Gespräche die folgenden Personen zur Verfügung:
* Ihre derzeit zuständige schulfachliche Dezernentin / Ihr derzeit zuständiger schulfachlicher Dezernent
* Die schulfachliche Dezernentin / der schulfachliche Dezernent des Aufsichtsbereiches für die zu besetzende Stelle
* Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für die zu besetzende Stelle
* ggf. die Schwerbehindertenvertretung der Lehrkräfte
Eingangsbestätigungen werden automatisiert versandt.
Aufgrund des Frauenförder- und Gleichstellungsplanes besteht eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils. Bewerbungen von Frauen sind daher besonders erwünscht.
Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.