Berufskrankheiten (phoenics.-Kategorie 4) zu bearbeiten, insbesondere
* die versicherungsrechtlichen, medizinischen und arbeitstechnischen Voraussetzungen einer Berufskrankheit zu prüfen und zu beurteilen,
* Heilverfahren zu überwachen und zu steuern,
* Feststellungen zur Entscheidung über Renten, Pflegegeld und sonstige Leistungen zu treffen und die dazu notwendigen Verwaltungsakte zu erstellen,
* umfassende Leistungen zu erbringen, auch im Rahmen der nachgehenden Betreuung,
und dabei mit Versicherten, Mitgliedsbetrieben, Ärzten und anderen Sozialleistungsträgern zu kommunizieren.