Das Landratsamt Zwickau sucht für den derzeitigen Standort Zwickau
eine Sozialarbeiterin/einen Sozialarbeiter Jugendgerichtshilfe (w, m, d)
im: Dezernat Jugend, Soziales und Bildung
für das: Jugendamt
in: Vollzeit - mit 39 Wochenstunden; Teilzeit möglich - mit mindestens 35 Wochenstunden
Stellenbewertung: Entgeltgruppe S 12 TVöD-VKA (bei Vorliegen der geforderten Qualifikation)
Beschäftigungsdauer: befristet zur Vertretung
Ihre Hauptaufgabe ist die Mitwirkung in Strafverfahren gegen Jugendliche und junge Heranwachsende. Information, Beratung und Begleitung straffällig gewordener Jugendlicher, deren Sorgeberechtigten und Heranwachsenden vor, während und nach einem Strafverfahren
Erforschung der Persönlichkeit, der Entwicklung sowie des familiären und wirtschaftlichen Hintergrundes des Jugendlichen/Heranwachsenden
Vermittlung und Einleitung konkreter Hilfen für den Beschuldigten (§ 30 SGB VIII) oder in Zusammenarbeit mit dem Allgemeinen Sozialdienst - Hilfen zur Erziehung
Zugangsvoraussetzung für die Stelle ist ein vorliegender Studienabschluss als Sozialarbeiter oder Sozialpädagoge mit staatlicher Anerkennung.
Wir erwarten ein sicheres und souveränes Auftreten und einen geübten Umgang mit den gängigen MS-Office-Programmen.
Ein PKW-Führerschein und die Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des privaten PKW sind erforderlich.
eine befristete Einstellung mit tarifgerechter Vergütung einschließlich Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt
~ die Einarbeitung durch fachkundige Kolleginnen und Kollegen
~ die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, u. a. durch flexible Arbeitszeiten ohne Kernzeiten sowie mobiles Arbeiten im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarungen
~ stellenbezogene Fortbildungsmöglichkeiten
~30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr sowie arbeitsfrei an Heiligabend und Silvester
~ attraktive übertarifliche Arbeitgeberleistungen in Form von steuer- und sozialversicherungsfreien Zuschüssen zum Job-Ticket, zu Kinderbetreuungskosten, zu Gesundheitskursen oder zur betrieblichen Altersversorgung
~ betriebliche Altersvorsorge (ZVK) bei Anstellung nach TVöD und Zahlung vermögenswirksamer Leistungen
~ Im Interesse der in der Landkreisverwaltung Zwickau angestrebten Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens, sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) IX sind ebenfalls ausdrücklich willkommen. Ein entsprechender Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Aufgrund dessen, dass die Amtssprache in unserer Behörde deutsch ist, erwarten wir Bewerbungsunterlagen in deutscher Sprache. Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Vorlage der Feststellung der Vergleichbarkeit und Anerkennung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter Bewerberinnen/Bewerber aus Nicht-EU-Staaten (Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz ausgenommen) fügen der Bewerbung einen aktuellen Aufenthaltstitel gemäß § 4 Aufenthaltsgesetz bei, welcher die Erwerbstätigkeit ausdrücklich gestattet.
Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungsunterlagen ein Führungszeugnis beizufügen.
Nach Abschluss des Verfahrens werden die Daten nicht berücksichtigter Bewerber/innen datenschutzkonform vernichtet.