Beamtin / Beamter (m/w/d)
im Allgemeinen Vollzugsdienst bei der JVA Remscheid
1. Behörde
Die Justizvollzugsanstalt Remscheid ist Anstalt für erwachsene männliche Strafgefangene. Die Belegungsfähigkeit der Anstalt ist auf 881 Haftplätze festgesetzt, von denen sich 558 im geschlossenen Vollzug der Hauptanstalt befinden und 323 Plätze zum offenen Vollzug der Zweiganstalt gehören. Die Zweiganstalt ist in unmittelbarer Nähe zur Hauptanstalt gelegen. Mit der angrenzenden Jugendarrestanstalt Remscheid besteht ein Verwaltungsverbund.
Es besteht im Einzelnen folgende Zuständigkeit:
geschlossener Vollzug
* Freiheitsstrafe (Erstvollzug) von 3 Monaten bis einschl. 36 Monaten,
* Freiheitsstrafen von mehr als 60 Monaten entsprechend dem Ergebnis des Einweisungsverfahrens
offener Vollzug
* Freiheitsstrafen bis und mehr als 30 Monate
* Ersatzfreiheitsstrafen
2. Art der Stelle
Im Bereich des Allgemeinen Vollzugsdienstes sind mehrere Vollzeitstellen zu besetzen. Die Einstellung erfolgt zunächst in einem Beschäftigungsverhältnis. Die Bereitschaft für eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis ist zwingend erforderlich.
3. Einstellungsvoraussetzungen:
Für die Laufbahn des Allgemeinen Vollzugsdienstes in der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt, im Justizvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen kann zugelassen werden, wer
* Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt,
* für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,
* in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt,
* in charakterlicher, geistiger, körperlicher und gesundheitlicher Hinsicht für die Laufbahn geeignet ist,
* die Fachoberschulreife oder einen Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung oder abgeschlossene Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis besitzt
* zum Zeitpunkt der Einstellung das 18. Lebensjahr vollendet hat,
* bei Berufung in das Beamtenverhältnis in der Regel das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
4. Ihre Perspektiven
* Eine Einstellung erfolgt zunächst in einem Beschäftigungsverhältnis in Entgeltgruppe 4 TV-L. Nach erfolgreicher Einarbeitungszeit (i.d.R. 3 Monate) erfolgt eine Höhergruppierung in die Entgeltgruppe 6 TV-L.
* Innerhalb von drei Jahren erfolgen die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Widerruf und der Start der Ausbildung. Während der Ausbildung erhalten Sie Anwärterbezüge nach der Landesbesoldungsordnung A zum Landesbesoldungsgesetz. Alle Anwärterinnen und Anwärter im Allgemeinen Vollzugsdienst erhalten derzeit außerdem einen Anwärtersonderzuschlag in Höhe von 70% des Anwärtergrundbetrages.
* Nach bestandener Laufbahnprüfung ist die Übernahme in das Beamtenverhältnis sehr wahrscheinlich. Sie erhalten dann eine Besoldung nach der Besoldungsgruppe A7.
* Beamtinnen und Beamte unterliegen nicht der gesetzlichen Sozialversicherung, sondern genießen die Vorzüge der Beamtenversorgung und der Beihilfeberechtigung.
5. Die Ausbildung im Detail
* Die Laufbahnausbildung beginnt immer zum 1. Juli eines Jahres, dauert zwei Jahre und erfolgt in wechselnden Blöcken
* An der Justizvollzugsschule des Landes Nordrhein-Westfalen (JVS) in Wuppertal oder Hamm erhalten Sie Ihre theoretische Ausbildung (insgesamt neun Monate). Sie erlernen u. a. die vollzugsrechtlichen Vorschriften und Regelungen, erhalten aber auch Einblicke in Kriminologie, Pädagogik oder Kommunikation und werden in Sicherungstechniken und Waffensicherung ausgebildet.
* Die praktischen Ausbildungsabschnitte absolvieren Sie bei mindestens zwei Justizvollzugseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen(insgesamt 15 Monate). Dort lernen Sie unterschiedliche Vollzugsformen kennen, z. B. den Untersuchungshaftvollzug, den geschlossenen Erwachsenenvollzug, den offenen Vollzug, den Jugendvollzug oder den Jugendarrestvollzug.
Das Land Nordrhein - Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Das Land Nordrhein-Westfalen bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Die Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.
Bewerbungen sind, unter Beifügen der nachstehend genannten Unterlagen, an den
Leiter der Justizvollzugsanstalt Remscheid, Masurenstr. 28, 42899 Remscheid, zu richten ( poststelle@jva-remscheid.nrw.de )
* Bewerbungsanschreiben
* tabellarischer Lebenslauf
* Geburtsurkunde in Ablichtung
* Zeugnisse
Für etwaige Rückfragen stehen Ihnen die Ausbildungsleiter Herr Oberbossel und Herr Meder (02191/595-214) gerne zur Verfügung.