Unsere Stadtverwaltung ist so stark wie die Gesamtheit ihrer Mitarbeiter*innen (m/w/d). Werden Sie Teil unseres Teams und gestalten Sie Ulm aktiv mit.
Wir suchen bei der Abteilung Bildung und Sport ab dem 01.07. eine*n Mitarbeiter*in als
Küchenkraft für die Grundschule-Irmelbrunn Unterweiler (m/w/d)
Teilzeit, unbefristet
Der Einsatz erfolgt mit einer Wochenarbeitszeit von 20,5 Stunden (52,56% einer Vollbeschäftigung). Aufgrund der Umrechnung auf die Ferientage ergibt sich eine vertragliche Arbeitszeit von 17,63 Stunden pro Woche (45,21% einer Vollbeschäftigung).
Die Arbeitszeiten verteilen sich wie folgt:
1. Montag: 10.00 – 14.30 Uhr
2. Dienstag: 10.30 – 15.00 Uhr
3. Mittwoch + Donnerstag: 10.30 – 14.45 Uhr
4. Freitag: 10.45 –13.45 Uhr
Die Bezahlung erfolgt bis
Ihre Aufgaben:
5. Zubereitung des Mittagessens gemäß vorgegebenen Rezepturen und Qualitätsstandards
6. Vorbereitung und Durchführung der Speisenausgabe
7. eigenständige Bestellung von Lebensmitteln und Materialien über ein digitales Bestellsystem
8. Annahme von Warenlieferungen sowie fachgerechte Lagerung und Kontrolle der Produkte
9. Reinigung von Geschirr, Arbeitsflächen sowie den Tischen im Speisesaal
10. Entsorgung der Speisereste
11. Dokumentation (Reinigung, Temperaturen, etc.)
12. Einhaltung der Hygienevorschriften
13. Aufstuhlen der Stühle für die Bodenreinigung
Ihr Profil:
14. eine Ausbildung im Bereich Lebensmittelhandwerk (Bäckerei-/Fleischereifachverkäufer*in o. ä.) ist wünschenswert
15. fundierte Kenntnisse im Hinblick auf die genannten Küchentätigkeiten
16. hohes Maß an Hygienebewusstsein
17. Verantwortungsbewusstsein und Einsatzbereitschaft
18. Teamfähigkeit und Kooperationsbereitschaft
19. Kommunikationsfähigkeit sowie selbstständiges Arbeiten
20. Deutschkenntnisse mind. Niveau B1 oder B2
21. Anpassung der Arbeitszeit an den Schulrhythmus
22. in Ausnahmefällen ist eine Verpflichtung von bis zu 3 Wochen Ferienbetreuung möglich
Wir bieten:
23. ein vergünstigtes Deutschlandticket für die Nutzung öffentlicher Nahverkehrsmittel zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
24. Mittagstisch in ausgewählten Gastronomie- und Kantinenbetrieben gegen einen geringen Eigenanteil
25. günstige Eintrittskarten in städtische Einrichtungen (Theater, Schwimmbad, Tiergarten, Museen)