Übernahme rechtlicher Vertretung und Fürsorgepflicht für Minderjährige in staatlicher Obhut
eine abgeschlossene Ausbildung inklusive Weiterbildung zur/zum Verwaltungsfachwirt*in (Angestelltenlehrgang II) oder
eine abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten oder eine vergleichbare abgeschlossene Ausbildung (Steuerfachangestellte*r, Sozialversicherungsfachangestellte*r, Fachangestellte*r für Arbeitsmarktdienstleistungen) sowie eine anschließende mindestens 2-jährige Berufserfahrung im öffentlichen Dienst und die Bereitschaft, die Weiterbildung zur/zum Verwaltungsfachwirt*in zu absolvieren
Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten und Dienstreisen
die Fahrerlaubnis der Klasse B bzw. 3 und die Bereitschaft, Ihren eigenen PKW gegen Kostenerstattung zu nutzen
E 9c TVöD/ A 10 SHBesG
sicherer Arbeitsplatz
festes Monatsgehalt
moderne Büroausstattung
Zuschuss Fahrrad/ÖPNV-Ticket
Fort-/Weiterbildungsangebote
Firmenfitness/psych. flexible Arbeitszeiten/mobiles Arbeiten
Kinder-/Pflegenotfallbetreuung